DBK-Vorsitzender Bätzing begrüßt Outing von Kirchen-Mitarbeitern
Kirchliches Arbeitsrecht auf dem Prüfstand
Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Katrin Göring-Eckardt, erklärte in der Diskussionssendung, dass die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP „Sonderrechte“ der Kirchen in Deutschland auf den Prüfstand stellen wolle. Auch im kirchlichen Arbeitsrecht müssten staatliche und verfassungsrechtliche Vorgaben wie das Verbot von Diskriminierung gelten, sagte die Grünen-Politikerin und frühere Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Manche Bischöfe und Generalvikare deutscher Diözesen hätten zwar zugesichert, dass queere kirchliche Mitarbeiter in ihrem Bereich nicht mit Kündigung rechnen müssten. Solche persönlichen Äußerungen nützten aber wenig; es gebe rechtlichen Handlungsbedarf, sagte Göring-Eckardt.
Aus Sicht der Bundestagsvizepräsidentin müssten insbesondere die Loyalitätspflichten des kirchlichen Arbeitsrechts in den Blick genommen werden. Auch das kircheneigene Tarifrecht mit Streikverbot gehöre auf den Prüfstand. Zudem sieht die Politikerin den Staat auch stärker bei der Aufarbeitung von Missbrauch gefordert. Die kircheninterne Aufarbeitung sei gescheitert. Allerdings sind derzeit noch keine Pläne für eine zentrale Aufarbeitung von Missbrauch in Kirche wie Verbänden durch den Staat bekannt.
(kna - cs)
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