Theologin Käßmann verteidigt die Kirchensteuer: „Gerechte Sache“
„In einer guten Gemeinschaft sind die Stärkeren auch in Geldfragen solidarisch mit den Schwächeren“, so die Theologin. Alle Mitglieder könnten die vielfältigen kirchlichen Angebote nutzen. „Die erfolgreiche Geschäftsfrau kann ebenso den Gottesdienst besuchen wie der mittellose alte Mann.“
Der allergrößte Teil der Kirchensteuereinnahmen fließe in Gehälter. „Die Mitarbeiter in der Familienbildungsstätte, der Schwangerschaftskonfliktberatung, bei der Telefonseelsorge sind für alle da, ganz unabhängig vom Einkommen und vom Glauben“, so Käßmann. In den USA gebt es immense Unterschiede je nach Finanzkraft der Gemeinde. „In Deutschland finanzieren reiche Gemeinden ärmere auf dem Land oder in Ostdeutschland mit“, schildert sie.
Solidarische Finanzierung der Kirchenarbeit
Käßmanns Meinung nach ist es zudem „praktisch und gut“, dass die Finanzämter für den Einzug eine Aufwandsentschädigung erhalten. „Gleichzeitig wird das Steuergeheimnis gewahrt und die Kirchen müssen keine teuren Strukturen aufbauen, um Mitgliedsbeiträge zu erhalten“, erklärt sie.
In Deutschland haben die Kirchen das in der Verfassung verankerte Recht, von ihren Mitgliedern Abgaben (Kirchensteuern) zu erheben. Diese Steuer ist die wichtigste Finanzquelle zur Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben in Seelsorge, Bildung und Sozialwesen. Die Höhe richtet sich in der Regel nach der Einkommenssteuer. Die Kirchensteuer wird vom Staat eingezogen; er erhält dafür rund drei Prozent des Gesamtaufkommens.
(kna - cs)
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