D: Evangelische Kirche für staatliche Missbrauchskommission
„Es steht uns allen gut an, eigene Versäumnisse zu erkennen und zu benennen. Auch in der evangelischen Kirche gab und gibt es sexualisierte Gewalt", so Kurschus. Dagegen sei in den vergangenen Jahren viel getan worden - etwa durch verbindliche Schutzbestimmungen, die in jeder Gemeinde gültig seien. Die EKD-Ratsvorsitzende verwies zudem auf eine „aufwendige und flächendeckende wissenschaftliche Untersuchung", die 2020 bei unabhängigen Forschern in Auftrag gegeben worden sei. Damit wolle man die Missbrauchsaufklärung weiter vorantreiben. „Dass es ein Dunkelfeld gibt, ist uns bewusst", räumte Kurschus ein.
Die Faktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigten, seien jedoch andere als in der katholischen Kirche. Auch damit werde sich die Studie intensiv befassen. Zurückhaltend kommentierte Kurschus Forderungen nach höheren Zahlungen an Missbrauchsopfer. „Das Unrecht, das Menschen angetan wurde, lässt sich mit keiner noch so hohen Summe ausgleichen oder gar wiedergutmachen", betonte sie. „Wenn man die Beträge einfach nur symbolhaft erhöht, entsteht der Eindruck, man wolle damit das verübte Unrecht angemessener ausgleichen." Das halte sie für schwierig. Die Frage werde aber in der Diskussion bleiben. Die evangelische Kirche halte an ihrem System der „individuellen Leistungen" fest.
(kna-sst)
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