D: 12 Jahre Haft für Priester wegen 110-fachen Missbrauchs
U. hat sich demnach zwischen 1993 und Januar 2018 an neun Mädchen vergangen. An drei von ihnen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, muss er ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 50.000 Euro zahlen und ist ihnen zu Schadenersatz verpflichtet.
Konkret wurde U. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 72 Fällen und wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 23 Fällen verurteilt. Außerdem legte ihm das Gericht sexuellen Missbrauch einer Jugendlichen in 15 Fällen zur Last. In 8 von ursprünglich 118 angeklagten Fällen wurde er freigesprochen. Die Zeuginnen hätten sich nicht mehr sicher an diese Fälle erinnern können, hieß es zur Begründung.
U. denkt über Revision nach
Dem Gericht sind darüber hinaus Sexualstraftaten des Priesters gegen weitere Mädchen bekannt. Ein Teil davon wird wegen Verjährung nicht mehr verfolgt; der Rest ist laut Richter Christoph Kaufmann Gegenstand weiterer Ermittlungen. Das Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht binnen einer Woche Revision eingelegt wird. Die Verteidigerin des Geistlichen erklärte, ihr Mandant denke über diesen Schritt nach.
Andere getäuscht und manipuliert
In seiner Urteilsbegründung bezeichnete Kaufmann den Angeklagten als pädophilen Serientäter mit narzisstischen Persönlichkeitszügen. Immer wieder habe er sein Umfeld getäuscht und manipuliert. Die Mädchen, die zum Teil aus zerrütteten Familien stammten, hätten ihn als Vertrauensperson und Ersatzvater gesehen. „Vor diesem Hintergrund trifft der Missbrauch wirklich in den Kern und konnte die Tatopfer auch so schwer traumatisieren."
Mit der Urteilsverkündung endete der Prozess nach drei Monaten. Als Zeugen sagten auch prominente Kirchenvertreter aus, so der heutige Hamburger Erzbischof und frühere Personalchef des Erzbistums Köln, Stefan Heße, sowie der ehemalige oberste Kölner Kirchenrichter, Günter Assenmacher. Beide hatten in den Jahren 2010 und 2011 mit U. zu tun, als eine erste Anzeige wegen Missbrauchs gegen den Geistlichen vorlag.
Das Erzbistum Köln hatte den Priester zunächst beurlaubt. Nachdem die Anzeige jedoch zurückgezogen worden war, durfte er wieder als Krankenhauspfarrer arbeiten. 2018 rollte die mittlerweile gegründete Interventionsstelle der Erzdiözese den Fall erneut auf. Seit 2019 ist U. die Ausübung der priesterlichen Dienste untersagt.
Köln begrüßt das Urteil
Das Erzbistum Köln begrüßte das Urteil. Täter müssten zur Rechenschaft gezogen werden, erklärte der Leiter der Bistumsverwaltung, Markus Hofmann. Die Ergebnisse des Prozesses seien an den Vatikan gesandt worden, wo nun ein kirchenrechtliches Verfahren gegen U. zum Abschluss gebracht werden solle. Ihm droht die Entlassung aus dem Priesterstand. Hofmann versprach weitere Maßnahmen im Erzbistum Köln: Es müsse alles getan werden, dass solche Verbrechen nicht mehr passieren könnten.
(kna – gs)
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