Wien: Betätigungsverbot für deutschen Priester ausgesprochen
Der Aufenthalt in Österreich, der Einsatz durch die Ordensgemeinschaft wie auch das laufende Verfahren in Köln seien der Erzdiözese Wien bislang nicht bekannt gewesen, teilte Diözesansprecher Michael Prüller am Dienstag in einer Stellungnahme gegenüber Kathpress mit.
Bei dem jetzt ausgesprochenen Verbot handle es sich entsprechend der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz „nicht um eine Vorverurteilung, sondern eine Vorsichtsmaßnahme, die bis zu einer Klärung der Vorwürfe gilt.“
Wie deutsche Medien am Dienstag berichteten, läuft gegen den Priester in seiner Heimatdiözese Köln ein kirchliches Verfahren wegen des Vorwurfs des Missbrauchs Jugendlicher. Im Raum steht, dass er zumindest gemeinsam Pornos angeschaut und eine Sauna besucht haben soll. Die Erzdiözese Köln hat in der Causa auch Anzeige bei der Polizei erstattet, doch wurde das staatliche Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Außerdem gebe es einen schon weiter zurückliegenden Vorwurf aus dem Jahr 2001, der aber kirchenrechtlich korrekt abgehandelt ist, wie aus dem im Vorjahr veröffentlichten Gutachten der Kanzlei Gercke-Wollschläger hervorgeht. In Köln wurde der Geistliche als Pfarrer entpflichtet, ihm wurde zudem für die Dauer des kirchenrechtlichen Verfahrens ein Zelebrationsverbot auf dem Gebiet seiner ehemaligen Pfarre auferlegt, aber kein generelles Zelebrationsverbot.
Bislang nicht über Aufenthalt des Priesters informiert
Dem Anschein nach wohne der Priester immer wieder bei einer Bekannten in Wien, worüber die Wiener Erzdiözese laut ihrem Sprecher nicht informiert war. Allerdings besteht keine Meldepflicht für Priester, die sich vorübergehend in einer anderen Diözese aufhalten. Der Ordensgemeinschaft Deutscher Orden, der der Priester angehört, sei dieser Aufenthalt des Betreffenden wie auch die auf 2001 zurückreichenden, kirchenrechtlich abgeschlossenen Fälle bekannt gewesen, nicht jedoch das aktuell in Köln laufende Verfahren wegen neuerer Vorwürfe.
Der Kirchenrektor der Wiener Deutschordenskirche habe dem Priester, der eine entsprechende Erlaubnis seiner Heimatdiözese Köln vorweisen konnte, bislang die Feier von Gottesdiensten gestattet. Weitere Aufgaben habe der Orden ihm nicht übertragen, hieß es.
(kap - cs)
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