Betroffenenbeirat: Flüchtlingskinder schützen
Mehr als 2,5 Mio. Menschen sind seit Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine aus ihrer Heimat geflohen. Das Flüchtlingswerk der UN rechnet mit 4 Mio. oder mehr geflüchteten Menschen innerhalb Europas und bezeichnet die Fluchtbewegung als die größte seit dem Zweiten Weltkrieg. Gegenwärtig erreichen jeden Tag etwa 10.000 Menschen, die meist über Polen aus der Ukraine geflohen sind, den Berliner Hauptbahnhof.
„Von dort aus werden seit dem 7. März geflüchtete Menschen aus der Ukraine auf andere Bundesländer umverteilt – aber ohne dass es eine verpflichtende Registrierung gibt“, so der Betroffenenbeirat in einer Stellungnahme an diesem Freitag.
Die schnelle, unbürokratische Hilfe sei „wichtig“ und die Einigkeit der EU-Außenminister in Sachen Aufnahme von Geflüchteten „beispiellos“. Die internationale wie auch bundesdeutsche Solidarität bei der Aufnahme von Geflüchteten müsse aber „für alle Flüchtenden gelten, jenseits von Herkunft, Nationalität oder Hautfarbe – und auch für die, die schon in vorherigen Flüchtlingskrisen Sicherheit in Deutschland finden konnten“.
Unter den vielen Menschen, die jetzt auch nach Deutschland fliehen, gebe es „ganz besonders vulnerable Gruppen“, so der Betroffenenbeirat. „Es sind Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen.“ Viele private Initiativen engagierten sich „aus echter Hilfsbereitschaft heraus“. „Aber nicht jedes Hilfsangebot ist seriös, und es besteht das reale Risiko, dass insbesondere Frauen und Kinder in Gefahr geraten statt in Sicherheit, indem sie Opfer von sexueller Gewalt und Zwangsprostitution werden.“
Für eine flächendeckende Registrierung der geflüchteten Menschen
Der Beirat fordert „eine vom Grenzübertritt an flächendeckende Registrierung der geflüchteten Menschen“. Sonst bestehe das Risiko, „dass Kinder und Frauen auf der Flucht ‚einfach verschwinden‘ und auch hier (schwere) Gewalt erfahren“. Es sei auch wichtig, „alle Geflüchteten direkt beim Grenzübertritt in alle Nachbarländer der Ukraine sensibel und in einfacher Sprache schriftlich und mündlich über ihre Rechte zu informieren“ und „ein Bewusstsein für mögliche Risiken für Schutzsuchende zu wecken“.
(beauftragter-missbrauch.de – sk)
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