D: „Guter erster Aufschlag“
Durch den Richtlinienvorschlag, der am 23. Februar veröffentlicht wurde, will die EU-Kommission in allen globalen Lieferketten Unternehmensregeln für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt verankern. „Es ist ein großer Fortschritt, dass in dem Kommissionsvorschlag nicht nur menschenrechtliche, sondern auch umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten verankert sind“, erklärte Wilmer an diesem Mittwoch.
Wichtig sei am Entwurf, „dass ̶ anders als im deutschen Lieferkettengesetz ̶ die gesamte Lieferkette einbezogen werden soll“. Problematisch sei aber, dass der Kommissionsvorschlag bei Zivilverfahren keine Beweiserleichterung für die Betroffenen vorsehe. „So ist es fraglich, ob es Betroffenen in Zukunft wirklich gelingt, Schadensersatz von Unternehmen zu erstreiten.“
EU-Kommission geht weiter als die Mitgliedstaaten
Der Vorschlag der EU-Kommission geht weiter als alle Regeln, die Mitgliedsstaaten bisher ins Auge gefasst haben. Ursprünglich wollte die EU-Kommission alle Unternehmen in der EU in das Lieferkettengesetz einbeziehen. Nun soll es lediglich für Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern sowie Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern gelten, die mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes in bestimmten Branchen erzielen.
Zu diesen Branchen zählen Textilien, Leder, Schuhe, Landwirtschaft, Rohmaterialhandel, Lebensmittel, Mineralien (einschließlich, Öl, Gas, Metalle) sowie Metalle und Chemikalien. Trotzdem wird damit laut Kommission nur ein Prozent der Unternehmen in der EU erfasst. Somit werden klassische kleine und mittlere Unternehmen nicht erfasst.
„Wie kraftvoll das Gesetz wirklich wird, hängt davon ab, wie im Aushandlungsprozess mit den Mitgliedsstaaten die genauen Formulierungen ausgestaltet werden“, so Bischof Wilmer. „Hier sind wir gefordert, darauf zu achten, dass die Initiative nicht verwässert wird“. Angesichts des hohen Drucks von Unternehmen besteht die Gefahr, dass es aufgrund vermeintlich zu hoher Belastung für die Unternehmen zu Abschwächungen kommt.
(justitia et pax – sk)
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