Ö: Staatsanwaltschaft Graz ermittelt gegen Ordenspriester
Der Ordenspriester war bis Herbst 2021 in der Diözese Graz-Seckau eingesetzt. Seit einem Jahr ist er in einer oberösterreichischen Pfarre, die einer Ordensgemeinschaft zur Seelsorge anvertraut ist, tätig, ohne dass es irgendwelche Auffälligkeiten gegeben hat. Sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde der Beschuldigte von Generalvikar Lederhilger vom Dienst freigestellt, nachdem er den zuständigen Provinzial als Ordensoberen informiert hat. Offenbar wurde auf elektronischen Datenträgern Bildmaterial gefunden, das strafrechtlich relevant ist und daher von den zuständigen staatlichen Behörden untersucht und verfolgt wird.
Generalvikar Severin Lederhilger: „Es besteht kein Zweifel, dass Kinderpornografie eine der verwerflichsten Straftaten ist, weil damit großes Leid von Kindern und Jugendlichen verbunden ist. Nicht nur staatlich, sondern auch kirchlich ist daher der Erwerb, die Aufbewahrung, das Zeigen oder Verbreiten derartiger Bilder ein gravierender Straftatbestand. Unabhängig davon sind die Maßnahmen, Entscheidungen oder Urteile der staatlichen Strafverfolgungsbehörden zu sehen, deren Erhebungen von der Kirche vorbehaltlos unterstützt werden. Bis die Ergebnisse der Untersuchungen und gegebenenfalls des staatlichen Strafverfahrens vorliegen, ist der Beschuldigte von seinem Dienst in der Diözese entbunden und wird keine seelsorglichen Aufgaben übernehmen. Sein Provinzial hat ihn bereits von seinem Aufenthaltsort in der Pfarre zurückgerufen.“
(pm - mr)
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