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D: Mitwirkung von Laien bei Bischofswahl ungewiss

Knapp ein halbes Jahr nach einem Beschluss des Synodalen Weges zur Mitwirkung von katholischen Laien bei der Wahl eines neuen Bischofs hat mit Paderborn erst ein Bistum einen konkreten Vorschlag für die Umsetzung vorgelegt.

Wie eine Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) unter allen 27 deutschen Bistümern ergab, befinden sich mit Stand von Freitag die Diskussionen über den Beschluss meist nur in einem Anfangsstadium. Keine Antwort gab es aus dem Bistum Magdeburg.

Bei dem 2019 gestarteten Synodalen Weg diskutieren Bischöfe und Laien über die Zukunft der Kirche. Ein Ziel ist, nach dem Missbrauchsskandal verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Bei der dritten Vollversammlung im Februar in Frankfurt verabschiedeten die Teilnehmenden erstmals einen sogenannten Handlungstext.

Synodaler Rat und Musterordnung

In dem dreiseitigen Papier mit dem Titel „Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs“ ist die Rede davon, dass ein in jedem Bistum zu installierender Synodaler Rat ein Gremium wählt, das ebenso viele Mitglieder wie das Domkapitel zählt. Dieses Gremium soll das Kapitel „bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Prozess der Bischofsbestellung“ unterstützen. Eine „Musterordnung“ soll helfen, diese Form der Mitwirkung als freiwillige Selbstverpflichtung der Domkapitel festzuschreiben.

Erzbischof Becker von Paderborn
Erzbischof Becker von Paderborn

In Paderborn hatte Erzbischof Hans-Josef Becker zuletzt aus Altersgründen Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten. Das Domkapitel kündigte kurz darauf an, eine Gruppe von 14 Laien an der Ausarbeitung der Vorschlagsliste mit Kandidaten zu beteiligen. Diese Liste geht an den Vatikan.

Rechtliche Bedenken

Neun Mitglieder der Gruppe sollen aus den Gemeinden kommen und per Los ernannt werden; drei sollen vom Diözesanpastoralrat und je eine von der Diözesankonferenz der Katholischen Schulen sowie vom Caritasverband benannt werden.

Die KNA-Umfrage ergab, dass in sehr vielen Bistümern rechtliche Bedenken geltend gemacht werden. Die Wahl eines Bischofs ist durch das Kirchenrecht und Verträge des Heiligen Stuhls mit Bayern, Baden und Preußen geregelt. Diese Konkordate wurden vor knapp 100 Jahren geschlossen.

(kna – sk)
 

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01. Juli 2022, 10:14