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Kardinal Christoph Schönborn Kardinal Christoph Schönborn 

Ö: Schönborn verurteilt Angriffe auf jüdische und muslimische Gemeinschaft

Kardinal Christoph Schönborn hat die jüngsten Gewaltakte gegen eine Fahne der jüdischen Glaubensgemeinschaft in der Seestadt und auf verschiedene Moscheen in Wien verurteilt. Auf seinem Twitter-Account zeigte er sich am Mittwoch wegen der Vorfälle bestürzt und erschüttert.

Wörtlich hielt der Kardinal fest: „Toleranz und Freiheit sind nicht selbstverständlich. Sie zu schützen, braucht die Wachsamkeit und den Zusammenhalt der gesamten Zivilgesellschaft.“

Mehrere Übergriffe

Am Wochenende hatten drei Burschen eine Fahne der jüdischen Glaubensgemeinschaft auf dem Gelände in der Seestadt Asparn heruntergerissen und dies auf einem Tiktok-Video kommuniziert. Ermittlungen gegen die drei unbekannten Täter wurden aufgenommen. Zudem gab es in den vergangenen zwei Wochen mehrere Angriffe auf Wiener Moscheen bzw. auf Wände geschmierte Droh- bzw. Hassbotschaften und Sachbeschädigungen in Favoriten, Ottakring und Floridsdorf.

Schon am Dienstag hatten alle im Verein „Campus der Religionen“ vertretenen Kirchen und Religionsgemeinschaften den Vorfall in der Seestadt verurteilt. „Wenn eine Religion unter uns angegriffen wird, sind alle angegriffen“, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Man verurteile zudem „jede Form von Antisemitismus - in Wort oder symbolisch gesetzter Tat", trete füreinander ein und lasse sich "durch solche Herabwürdigung einer religiösen Tradition nicht auseinanderdividieren“.

Aufruf zur Achtung der Würde von Gotteshäusern

Am Dienstag meldete sich auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) zu Wort und berichtete von Vandalismusakten und Angriffen auf Moscheen. „Der Umgang mit unseren Gotteshäusern erfüllt uns mit Sorge, Angst und Unmut“, so IGGÖ-Präsident Ümit Vural. Er forderte ein „klares Bekenntnis“ der politisch Verantwortlichen „zur Achtung der Würde von Gotteshäusern aller Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich“ sowie „die Sicherstellung des notwendigen Schutzes und damit auch jene des verfassungsrechtlich garantierten Grundrechts der freien Ausübung religiöser Praxis.“

(kap – pr)
 

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24. August 2022, 16:19