D: Osnabrück-Bericht betrifft auch Hamburg
Der 600 Seiten umfassende Bericht erstreckt sich aufgrund der bis 1995 in Osnabrück liegenden Personalverantwortung auch auf Hamburg und Schleswig-Holstein und auch auf das anschließende Verhalten des 1995 gegründeten Erzbistums Hamburg.
Der Bericht mache deutlich, dass auch im Erzbistum Hamburg erhebliche Fehler im Umgang mit Betroffenen und Beschuldigten gemacht worden seien, schreibt Heße an diesem Freitag in einem Brief an die Mitarbeitenden im Erzbistum Hamburg. „Das erfüllt mich mit Scham. Die Fehler der Vergangenheit können nicht rückgängig gemacht werden. Und es wäre zu wenig, dafür nur um Entschuldigung zu bitten“, so Heße.
Er wolle diesen Zwischenbericht nutzen, „um unsere Sorge um die Betroffenen und unser Handeln gegenüber Beschuldigten weiter zu verbessern“, schreibt der Erzbischof weiter. „Damit haben wir bereits begonnen, was uns der Zwischenbericht im Übrigen auch bescheinigt.“
Er betonte erneut, dass Prävention, Intervention und Aufarbeitung im Blick auf sexualisierte Gewalt „Ausdruck meiner Verantwortungsübernahme“ und eine Kernaufgabe des Erzbistums Hamburg seien. Einen wesentlichen Teil des Zwischenberichts bilde ein Katalog der Pflichten, die ein Bistum gegenüber Betroffenen hat. „Diesen Pflichtenkatalog sehe ich als wertvollen Beitrag an, der uns helfen kann, unser Handeln in Zukunft weiter zu verbessern“, so Heße.
Der Zwischenbericht der Universität Osnabrück untersucht anhand eines Pflichtenkatalogs detailliert und anonymisiert Beschuldigungen gegen 15 Priester und einen Diakon und das Verhalten des Bistums Osnabrück bzw. des Erzbistums Hamburg. Von diesen 16 Personen waren sechs Priester nach 1995 im Erzbistum Hamburg tätig. Die Vorwürfe gegen sie wurden zum Teil erst nach der Errichtung des Erzbistums Hamburg bekannt.
(erzbistum hamburg – sk)
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