D: Antijüdische Wittenberger „Sau" wird nicht entfernt
Ein vom Kirchenrat einberufenes Expertengremium hatte sich zuvor gegen den Erhalt ausgesprochen. Der Bundesgerichtshof entschied indes Mitte Juni, dass die Schmähplastik aus dem 13. Jahrhundert nicht entfernt werden muss. Durch eine Bodenplatte und einen Schrägaufsteller unterhalb des Reliefs sei das Schandmal in ein Mahnmal umgewandelt worden, hieß es. Gegen die Entscheidung legte der Kläger, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
Aufklärung statt Abmontage
Bielig erläuterte: „Wir sind uns des beleidigenden und obszönen Charakters der Schmähplastik bewusst, aber mit der künstlerischen Erweiterung durch das 1988 errichtete Bronzedenkmal, der Zeder und dem erklärenden Text auf einer Tafel in unmittelbarer Nähe des Bodenreliefs wandelt sich der Charakter dieses Ortes zu einer Mahnstätte." Diese wende sich gegen Verursacher aller Formen von Antisemitismus und Antijudaismus. Seit 1988 finden dort zudem regelmäßig Veranstaltungen zum Gedenken an den Holocaust statt.
Die umstrittene Skulptur ist in etwa vier Metern Höhe an der Stadtkirche angebracht. Dargestellt ist eine als Rabbiner karikierte Figur, die den Schwanz eines Schweins anhebt und das im Judentum als unrein geltende Tier von hinten betrachtet. Zwei weitere als Juden gezeigte Figuren saugen an den Zitzen. Eine vierte Figur hält Ferkel von der Muttersau fern.
Entsprechend den Empfehlungen des Expertengremiums soll ein pädagogisches Konzept die Geschichte christlicher Judenfeindschaft beleuchten. Die Überarbeitung des Textes der Erklärtafel sei bereits veranlasst. Vertiefende Informationen zur Thematik und Aufarbeitung des Antijudaismus und Antisemitismus in der Kirche sollen folgen.
(kap/kna - sm)
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