D: Religionseintrag bei Personenregister entfällt
Die Religionszugehörigkeit wird in Deutschland künftig - wie auch schon lange in Österreich - nicht mehr im Personenstandsregister eingetragen. Der deutsche Bundesrat ließ am Freitag ein entsprechendes Gesetz passieren. Der Bundestag hatte es in der vergangenen Woche verabschiedet, es soll am 1. November in Kraft treten. Die Streichung wurde unter anderem mit einem Mehraufwand für Behörden begründet.
Es handelt sich im Wesentlichen um die Ausstellung einer Personenstandsurkunde sowie um die Bearbeitung der Anmeldung einer Eheschließung, der Anzeige einer Geburt oder eines Sterbefalls. Die Union hatte sich für eine Beibehaltung der Angaben ausgesprochen. Auch das Katholische Büro und der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatten sich für die Beibehaltung der Möglichkeit einer freiwilligen Angabe sowie für das Benutzungsrecht für die Religionsgemeinschaften eingesetzt.
Sie hatten darauf verwiesen, dass im Sterberegister bislang etwa 80 Prozent Angaben zur Religion gemacht hätten und in den Geburten- und Eheregistern rund die Hälfte der Menschen ihre Religionszugehörigkeit eintragen ließen. Ferner hatten sie geltend gemacht, dass die Religion ein wesentliches Identitätsmerkmal der Person und Ausdruck der positiven Religionsfreiheit sowie der positiven informationellen Selbstbestimmung sei.
(kap/kna - sm)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.