Es gibt nur einen Osterhasen! Lindt gewinnt gegen Lidl
Der Lindtschokohase hat ein unverwechselbares Äußeres. Die rote Schleife mit dem Glöckchen und die goldene Verpackung sind bekannt. Das Bundesgericht in Lausanne veröffentlichte am Donnerstag ein Urteil. Das Gericht gab „Lindt“ recht und untersagt „Lidl", einen ähnlichen Schokoladehasen zu verkaufen. Denn der „Lidl“-Schokoladenhase lehne sich „in Form und Ausstattung“ stark an den „Lindt“- Schokoladenhasen an.
Die „Lindt & Sprüngli AG" hatte sich für „ihren Hasen" zwei dreidimensionale Formmarken schützen lassen. Das Bundesgericht prüfte zuerst, ob diese Formmarken Markenschutz geniessen. Umfragen hätten bestätigt, dass sich die „Lindt"-Marken auf dem Markt durchgesetzt haben, ist der Medienmitteilung zu entnehmen. Dies sei durch Umfragen bestätigt worden. Auch prüfte das Bundesgericht, ob aufgrund der Ähnlichkeit der beiden Produkte eine Verwechslungsgefahr besteht.
Schokoladehasen müssen vernichtet werden
Konkret bedeutet das: „Lidl" muss seine Osterhasen neu designen und die alten vernichten. „Die Zerstörung ist verhältnismässig, zumal dies nicht zwingend bedeutet, dass die Schokolade als solche zu vernichten wäre", teilt das Bundesgericht mit. „Lidl" könnte also seine falschen Hasen einschmelzen und etwa für Nikoläuse verwenden.
(kath.ch - sm)
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