D: Arbeitsrechtsreform wird vielfach umgesetzt
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Menschen, die bei der katholischen Kirche arbeiten und in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben, nicht mehr mit einer Kündigung rechnen müssen. Das betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas arbeiten.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen planen alle fünf Diözesen, das neue kirchliche Arbeitsrecht in Kraft zu setzen. Am Mittwoch teilte auch das Erzbistum Köln auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit, Kardinal Rainer Maria Woelki wolle den Beschluss umsetzen. Zuvor hatte Deutschlands mitgliederstärkste Diözese erklärt, der Entwurf müsse zunächst geprüft werden. Allein im Erzbistum sind etwa 65.000 Hauptamtliche bei Kirche oder Caritas beschäftigt.
Die Bistümer Münster, Aachen und Essen sowie das Erzbistum Paderborn hatten die Änderungen bereits am Dienstag begrüßt und deren Umsetzung angekündigt.
Nach Angaben der Caritas im Bistum Osnabrück muss Bischof Franz-Josef Bode die reformierte Grundordnung noch offiziell in Kraft setzen. Die Verbandsleitung in der Diözese begrüße die Änderungen: „Endlich ist klar gesagt, dass die privaten Lebensumstände der Mitarbeitenden keine Bedeutung haben für die Mitarbeit in unseren Einrichtungen. Die sexuelle Identität, die Frage, an welchen Gott jemand glaubt, oder andere Aspekte der Lebensführung sind Privatsache.“ Die Caritas im Bistum beschäftigt den Angaben zufolge rund 28.500 Menschen.
Auch Köln und Passau wollen Änderung umsetzen
Auf KNA-Anfrage teilte auch das Bistum Passau mit, die neuen Regelungen nach kirchenrechtlicher Prüfung schnellstmöglich umsetzen zu wollen. Zum Abstimmungsverhalten ihres Bischofs Stefan Oster gab die Diözese keine Auskunft. Die Novelle von 2015 war im Bistum Passau sowie in Eichstätt und Regensburg erst mit halbjähriger Verzögerung in Kraft gesetzt worden. Dabei stellten die drei bayerischen Bischöfe nach eigenen Angaben ihre Bedenken zurück. Eine bundesweit einheitliche Geltung des kirchlichen Arbeitsrechts sei letztlich wichtiger, hieß es damals.
Bereits am Dienstag hatte auch das Erzbistum Berlin die Novelle begrüßt. „Wir sehen darin einen wichtigen und entscheidenden Beitrag auf dem Weg zu einer ,Kirche ohne Angst‘“, betonten Erzbischof Heiner Koch und Generalvikar Manfred Kollig. „Wir sind all denen sehr dankbar, die sich auch im Erzbistum Berlin an der Evaluierung und Novellierung beteiligt haben. Wir sehen, dass auch der Synodale Weg positiv zur neuen Grundordnung beigetragen hat.“
Die deutschen Diözesanbischöfe hatten die Novellierung des Arbeitsrechts am Dienstag beschlossen. Die Neufassung, der mindestens zwei Drittel der Bischöfe zustimmen mussten, ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten.
(kna – pr)
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