Schweiz: Kanton Wallis stimmt für Recht auf Sterbehilfe im Altenheim
Künftig müssen alle Spitäler und Heime im Wallis Sterbehilfe zulassen, wenn das Bewohnerinnen und Bewohner verlangen. Bislang war es den Institutionen zwischen Matterhorn und Mont Blanc freigestellt, ob Sterbehilfe-Organisationen in Alters- und Pflegeheimen tätig werden dürfen.
Der Sprecher der Diözesen Sitten, Paul Martone, zeigte sich vom Ausgang der Abstimmung enttäuscht: „Ein assistierter Suizid hilft einem Menschen nicht beim Sterben, sondern zum Sterben.“ Martone warnte gegenüber kath.ch davor, dass in Einrichtungen mit christlichen Namenspatronen wie "Sankt Anna, Sankt Barbara oder Sankt Josef" künftig eine „Kultur des Todes“ Einzug halten könnte.
Immerhin sei durch die Abstimmung der Stellenwert der Palliativversorgung aufgewertet worden, so der Priester. Werde der Schmerz der Patientinnen und Patienten gelindert und würden diese gut betreut, nehme die Nachfrage nach assistiertem Suizid ab, zeigte sich Martone überzeugt.
Die Menschenwürde wahren
Es gehe darum, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und in jedem Fall die Menschenwürde zu wahren. „Wir unterstützen die Bemühungen des Vereins Hospiz Oberwallis zum Bau eines Hospizes, in dem Patientinnen und Patienten in ihrer letzten Lebensphase aufgenommen werden“, erklärte Martone.
Der katholische Bischof von Sitten, Jean-Marie Lovey, hatte im Vorfeld der Abstimmung für ein Nein geworben. Er warnte davor, dass die Sterbehilfe in Altersheimen salonfähig werden könne. Und er sprach von zusätzlichen Belastungen für das Pflege- und Ärztepersonal, denn der assistierte Suizid stelle ihr Berufsethos infrage: „Hilfe beim Sterben ist keine pflegerische Handlung.“
Palliativ-Medizin ausbauen
Stattdessen solle der Kanton die Palliativ-Medizin ausbauen. „Der Wunsch nach Sterbehilfe verschwindet, wenn man mit einer freundlichen Präsenz und einer menschlichen Begleitung antwortet“, so der Bischof.
Mit dem "Ja" folgt das Wallis einem schweizweiten Trend. Die anderen Kantone haben zum Teil ähnliche Gesetze, wobei in manchen die Verpflichtung nur für staatlich getragene Heime und Spitäler gilt.
(kna-skr)
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