D: Katholiken-Komitee für mehr Schutz vor Missbrauch im Strafrecht
Zur Begründung heißt es, dass Täter auch Seelsorgebeziehungen zur Anbahnung und als Tatort sexuellen Missbrauchs nutzten. Das ZdK dringt auch darauf, dass die kirchlichen Aufarbeitungskommissionen Missbrauch an Erwachsenen generell und nicht lediglich Missbrauch an schutzbedürftigen Erwachsenen, etwa solchen mit Behinderungen, in den Blick nehmen. Zur Begründung führt die höchste katholische Laienvertretung an, durch sexuellen Missbrauch geschädigt würden auch Erwachsene „in dienstlichen Abhängigkeitsverhältnissen oder in Seelsorgebeziehungen, in denen ein eindeutiges Machtgefälle besteht“.
Zudem plädiert das Katholiken-Komitee für mehr staatliche Vorgaben für die kirchliche Aufarbeitung von Missbrauch. So seien mit Blick auf eine individuelle Aufarbeitung von Missbrauchsfällen die Aufgaben der kirchlichen Kommissionen nicht definiert. Zudem fehlten verbindliche Standards, und die Rechte der Betroffenen seien nicht festgeschrieben.
(kna – mg)
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