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Schweiz: Liturgie nicht zum Experimentierfeld machen

Die drei Deutschschweizer Bischöfe Joseph Maria Bonnemain, Markus Büchel und Felix Gmür haben in einem gemeinsamen Brief die Gläubigen in ihren Bistümern aufgerufen, als „Zeichen der Einheit, die Liturgie, nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben zu machen“. Allen, die sich vertieft damit auseinandersetzen möchten, empfehlen die Bischöfe die Lektüre des Schreibens Desiderio desideravi von Papst Franziskus.

Die Bischöfe von Chur, St. Gallen und von Basel „hören die Fragen vieler, sich in der Liturgie anders beteiligen zu können, etwa als Frau“. Weiter heißt es in dem Brief, sie „hören das Anliegen um eine angemessene Sprache“ und schätzen die „Sorge um eine gute Sprache in der Liturgie“. Dennoch bitten sie die Gläubigen nachdrücklich darum, keine eigenen Experimente durchzuführen. „Gerade in der weltweiten Feier der gleichen Liturgie sind wir katholisch und miteinander solidarisch. Nutzen Sie die Vielfalt liturgischer Feierformen, die die Kirche anbietet. Und nutzen Sie Orte in der Liturgie wie Besinnung, Predigt, Meditation, Fürbitten, Liedgut, Musik, Stille, um sich persönlich eingeben zu können“, heißt es in dem Brief, der auf den 5. Januar datiert ist.

Gemeinsame Formen und Regeln

Gemeinsames Zeugnis brauche gemeinsame Formen und Regeln, so die drei Bischöfe weiter. Beim Respekt hierfür lägen mancherorts in der Deutschschweiz „weit hinter unseren Möglichkeiten zurück“, stellten sie fest. „Wir Bischöfe bekommen deshalb immer wieder besorgte Anfragen und Rückmeldungen, besonders zu gottesdienstlichen Feiern. Die Gläubigen haben ein Recht auf Gottesdienste, die den Regeln und Formen der Kirche folgen“, so die drei Unterzeichner. Die inkulturierte, aber in ihren Grundformen einheitliche Liturgie sei „ein Schatz unserer Kirche, der den Gläubigen, besonders auch den Migrantinnen und Migranten, weltweit Heimat gibt“. Deshalb wollten die drei Bischöfe „nachdrücklich“ in Erinnerung rufen, „dass die liturgischen Formen und Regeln auch in unserem Land gemäß den Bestimmungen der Bischöfe gelten“. Sie betreffen insbesondere diejenigen, welche den Feiern vorstehen. Explizit wird darauf hingewiesen, dass „nur der Priester gültig der Eucharistie vorsteht, sakramentale Versöhnung zuspricht und die Krankensalbung spendet“. Gerade auch dazu werde er geweiht. Diese römisch-katholische Glaubensregel gelte es auch in den Deutschschweizer Bistümern uneingeschränkt zu respektieren. „Es geht hier nicht um einen blinden Gehorsam und schon gar nicht um die Förderung eines patriarchalen Klerikalismus, sondern um die Überzeugung, dass Priester im Dienst und im Vollzug der Sakramente sichtbar machen, dass Jesus Christus selbst in und durch die Sakramente wirkt“, betonten Bonnemain, Gmür und Büchel. Deshalb halte die Kirche seit dem frühen Christentum daran fest – „und dies im ökumenischen Konsens mit fast allen anderen christlichen Kirchen“ –, dass es „zum Vorsitz bei der Eucharistiefeier und zum Mitsprechen des Hochgebets als konzelebrierender Priester einer sakramentalen Beauftragung, sprich: einer Ordination bedarf“. Auch die liturgischen Texte seien nicht beliebig, denn es seien „nicht unsere Texte, sondern jene der ganzen Glaubensgemeinschaft“. Die Kirche kenne eine Vielfalt von Texten, auch in der Ökumene, aber sie alle folgten einer Grundstruktur, die zu respektieren sei.

(pm – mg)

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07. Januar 2023, 11:42