Schweiz: Kirchengericht verurteilt Chorherrn
Das kirchliche Urteil sei bereits am 16. Dezember 2022 gefällt worden, teilte die Chorherrn-Kongregation laut cath.ch mit. Geurteilt wurde laut der Angaben nach dem Kodex des kanonischen Rechts von 1917, der zum Zeitpunkt der Tat galt. Dieser sah anders als heute keine Entlassung des inzwischen etwa 80 Jahre alte Chorherrn aus dem Klerikerstand vor.
Missbrauch Anfang der 1980er Jahre
Das Urteil bezieht sich laut cath.ch auf einen Tatbestand Anfang der 1980er Jahre. Der Chorherr habe einen Internatsschüler im Waadtländer Kollegium Champittet missbraucht. Der Priester arbeitete an der Schule als Lehrer und übernahm auch Aufgaben im Internat der Schule. Der Schüler sei zur Tatzeit zwölf Jahre alt gewesen.
Ein Mitbruder habe den Chorherrn wegen der Übergriffe angezeigt und der Beschuldigte diese zugegeben. Der Propst der Kongregation habe ihm nach Bekanntwerden alle Ämter entzogen.
Weitere Untersuchungen angekündigt
In einem Zivilverfahren sei der Chorherr im Kantons Waadt für schuldig erklärt worden, die Taten galten jedoch als verjährt. In dem kanonischen Verfahren, in dem der Chorherr des sexuellen Missbrauchs ebenfalls für schuldig befunden worden sei, wurde hingegen keine Verjährung berücksichtigt.
Trotz des Urteils betrachte die Kongregation die Sache nicht als abgeschlossen, berichtet cath.ch. Sie habe eine unabhängige Person beauftragt, den Zeitraum, in dem die Kongregation für das Kollegium Champittet zuständig war, zu untersuchen. Damit sollen für den Zeitraum 1951 bis 1998 weitere mögliche Missbrauchsfälle aufgedeckt werden.
(cath.ch – pr)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.