D: Neuer Expertenrat soll Missbrauchsaufarbeitung verbessern
Mario Galgano – Vatikanstadt
Kernelement der beschlossenen Neustrukturierung sei ein Expertenrat aus bis zu zehn Mitgliedern, der durch eine Auswahlkommission ohne kirchlichen Vertreter bestimmt werden soll. Bischof Dieser, der bei der Bischofskonferenz für diesen Themenkomplex zuständig ist und auf den Trierer Bischof Stephan Ackermann folgt, erläuterte bei dem Treffen mit Journalisten, dass die Mitglieder des Expertenrats verschiedenen Disziplinen und Professionen angehören würden, aber Expertise im Themenfeld sexueller Missbrauch und Gewalterfahrungen (z. B. Recht, Medizin, Psychologie, Soziologie, Kriminalistik) sowie Kenntnis in den Bereichen Monitoring, Prozess- und Qualitätsmanagement vorweisen würden.
Der zweite Teil der Neustrukturierung bestehe aus einer jährlichen Erhebung in einzelnen (Erz-)Diözesen zur Umsetzung der Regelwerke, Maßnahmen und Prozesse im Themenfeld in einem „rotierenden Verfahren“ vor Ort. Alle (Erz-)Diözesen hätten sich hierzu verpflichtet, versicherte der Aachener Bischof. Auf Basis dieses Monitorings benenne dann der Expertenrat Entwicklungen sowie Verbesserungsbedarfe. Der Expertenrat erarbeitet Empfehlungen für die Deutsche Bischofskonferenz zur Umsetzung der Verbesserungsbedarfe unter Einbeziehung der Expertise der diözesanen Praxis. „Im Mittelpunkt stehen die Qualitätssicherung, Standardisierung und Weiterentwicklung der bisherigen Maßnahmen und Prozesse“, erläuterte Bischof Dieser weiter.
Betroffenenperspektive berücksichtigen
Künftig soll die Betroffenenperspektive durch zwei Mitglieder unmittelbar bei allen Aufgaben des Expertenrates berücksichtigt werden. Daneben bleibe der Betroffenenbeirat als eigenständiges Gremium bestehen und vertrete seine Anliegen auch im Austausch mit der Bischöflichen Fachgruppe.
Der Betroffenenbeirat habe bereits in der jetzigen Struktur das Thema Verantwortung für Missbrauch immer wieder auf die Agenda gesetzt, so Bischof Dieser weiter. Der Freiburger Erzbischof Burger dankte dem Betroffenenbeirat für die konstruktiven Austausche, insbesondere auch zur anstehenden Neustrukturierung. „Dass Betroffene sich trotz der Missbrauchserfahrungen immer wieder engagieren und nicht nachlassen im Druck auf die Kirche, Verantwortung durch Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Anerkennung wahrzunehmen, hat meinen höchsten Respekt und meine tiefempfundene Dankbarkeit“, so der Bischof. Es sei wichtig, dass auch künftig halbjährlich ein regelmäßiger Austausch mit Mitgliedern der Bischöflichen Fachgruppe stattfinden wird. Zudem werde der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz durch eine Jahrestagung auch die Vernetzung der diözesanen Betroffenenbeiräte ermöglichen.
Weiter hob der Freiburger Bischof bei der Pressekonferenz hervor:
„Wesentliches Motiv für unsere Arbeit ist unsere bleibende Verantwortung als Bischöfe, verlässlich und dauerhaft den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor sexuellem Missbrauch und Gewalt durch effektive Strukturen, Maßnahmen und Prozesse in der katholischen Kirche auszubauen und zu kontrollieren. Viel ist da schon in den zurückliegenden Jahren geschehen. Und doch spüren wir: Die Gefahr von Missbrauch ist eine Realität in unserer Kirche und unserer Gesellschaft, der wir wirkungsvoll entgegentreten müssen. Der Kampf gegen Missbrauch und Gewalt gehört daher auch in die Mitte von Kirche und Gesellschaft. Der Realität von Missbrauch können wir nur mit Konzepten begegnen, die Taten möglichst verhindern.“
Bedeutung der Bischöflichen Fachgruppe
Die Bischöfliche Fachgruppe bündele die Themen sexueller Missbrauch und Gewalterfahrungen als Schnittstelle zum Expertenrat. Expertenrat, Betroffenenbeirat und Bischöfliche Fachgruppe werden künftig eine gemeinsame Jahrestagung abhalten – sie diene dem Austausch und der jeweils eigenen und der gemeinsamen Positionsbestimmung zu Fragen sexuellen Missbrauchs und von Gewalt.
Bischof Dieser lag noch eines am Herzen: „Wir begrüßen alle Vorstöße des Gesetzgebers, mehr Verantwortung beim Thema Missbrauch zu übernehmen. Wenn der Gesetzgeber entsprechende staatliche Strukturen aufbaut und mehr Verantwortung übernehmen möchte, sind wir zur weiteren Mitarbeit selbstverständlich bereit.“
(dbk)
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