Klage gegen Zeitung: Gerichtstermin mit Kardinal Woelki Ende März
Die Zeitung hatte berichtet, Woelki habe 2017 einen Pfarrer befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte gekannt habe - in Form eines Gesprächsprotokolls sowie einer Polizeiwarnung vor einem Einsatz des Priesters in der Jugendarbeit. Der Kardinal wies die Darstellung auch in Form einer eidesstattlichen Versicherung zurück: Er habe nur von einem lange zurückliegenden und nicht strafbaren sexuellen Kontakt des Priesters mit einem 16 Jahre alten Prostituierten sowie von „weiteren Gerüchten" gehört, also von unbewiesen gebliebenen Vorwürfen.
Wie die katholische Nachrichten-Agentur unter Berufung auf die für Pressesachen zuständige 28. Zivilkammer meldet, ist die persönliche Einvernahme nur zulässig, wenn alle anderen vorgebrachten Beweismittel ausgeschöpft sind und kein vollständiger Beweis erbracht wurde.
Hintergrund
Bislang hatte das Gericht auf Antrag des beklagten Verlags zwei Zeugen gehört: Die frühere Sekretärin von Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, und den früheren Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Köln, Oliver Vogt.
Vogt sagte, er habe Woelki 2015 verschiedene Dokumente über den betreffenden Priester zukommen lassen, damit der Erzbischof über eine Anhörung des Geistlichen wegen der vielen eingegangenen Vorwürfe entscheiden könne. Vogt kann sich nach eigenem Bekunden aber nicht mehr daran erinnern, ob in der Materialsammlung auch die beiden Dokumente aus der Personalakte enthalten waren. Er gehe aber davon aus. Auch wisse er nicht, ob Woelki die von ihm zusammengestellten Dokumente gelesen habe.
Die frühere Meisner-Sekretärin sagte, sie habe Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern oder den bei einer Rom-Reise erfolgten Kauf von Unterhosen mit Penis-Darstellungen informiert. Die Personalakte des Priesters und die Polizeiwarnung habe sie aber nicht gesehen und mit Woelki daher auch nicht darüber gesprochen. Seit der Aussage der Frau ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Woelki wegen des Verdachts einer Falschaussage. Der betroffene Priester zeigte seinerseits die Sekretärin wegen uneidlicher Falschaussagen an.
Wegen anderer „Bild“-Berichte über den Umgang Woelkis mit dem Priester hatte das Oberlandesgericht Köln vorige Woche in zweiter und letzter Instanz der Zeitung vier von sechs Aussagen verboten.
(vatican news/kna - sst)
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