Archivbild: Bundesrat Ignazio Cassis (links) beim Papst vor der Gardevereidigung am 6. Mai 2022 Archivbild: Bundesrat Ignazio Cassis (links) beim Papst vor der Gardevereidigung am 6. Mai 2022 

Schweiz: 2.300 Unterschriften für die Änderung der Bischofswahl

Ausgestattet mit 2.300 Unterschriften haben sich die drei Initianten für die Änderung der Klausel zur Bischofswahl in der Diözese Lugano in Bern mit Bundesrat Ignazio Cassis und dem Apostolischen Nuntius, Erzbischof Martin Krebs, getroffen.

„Das Treffen ist sehr gut verlaufen“, berichtet Luigi Maffezzoli gegenüber kath.ch. Sie seien sehr zufrieden. Zuvor war er im Gespräch mit Bundesrat Ignazio Cassis und dem Apostolischen Nuntius, Erzbischof Martin Krebs. Zusammen mit seinen Mitstreitern der Tessiner Abgeordneten der Zentrumspartei Maddalena Ermotti Lepori und dem Lega-Abgeordneten Carlo Seitz überreichte Maffezzoli in Bern die Unterschriften.

Alle drei fordern, dass die Modalitäten für die Wahl der Bischöfe in der Diözese Lugano geändert werden. Dazu haben sie einen entsprechenden Aufruf gestartet. In Zukunft sollte der Bischof von Lugano nicht mehr einem gebürtigen Tessiner vorbehalten sein, sondern könnte auch einem Nicht-Tessiner übertragen werden. Heute muss der Bischof von Lugano gemäß einer 1968 zwischen dem Bundesrat und dem Heiligen Stuhl getroffenen Vereinbarung nämlich aus dem kantonalen Klerus stammen und die Tessiner Staatsbürgerschaft (Kantonsbürger) besitzen.

Überrascht vom Dialogangebot

Ursprünglich wollte das Trio den Aufruf und die Unterschriften lediglich dem Nuntius und dem Bundesrat überreichen. „Die Tatsache, dass wir dann tatsächlich zu einem Gespräch zwischen dem Nuntius und dem Bundesrat eingeladen wurden, hat uns überrascht“, sagt Luigi Maffezzoli. „So viel hätte ich mir nicht vorstellen können.“

Positive Signale

Bei dem Austausch am Nachmittag des 4. April habe Nuntius Martin Krebs dem Trio für seinen Einsatz gedankt, erzählt Luigi Maffezzoli. Er betonte, wie wichtig es sei, dass sich ein Teil des Volkes mit seiner Unterschrift für die Sache einsetze. Darüber hinaus äußerte er seine positive Meinung zu dem Thema. Für die Kirche sei es besser, das universelle Recht anwenden zu können, anstatt ein besonderes lokales Recht, wie es derzeit im Tessin der Fall sei, sagt Maffezzolli.

Ignazio Cassis erinnerte zunächst an den Hintergrund der Klausel, die 1888 nach dem Kulturkampf in der Schweiz geschaffen wurde. Das Problem dieser Klausel sei dem aus dem Kanton Tessin stammenden Bundesrat bekannt gewesen. Er habe sich positiv über die Möglichkeit einer Überarbeitung geäußert.

Auf die Frage nach seiner Motivation erklärte der Mitinitiator Carlo Seitz (71) gegenüber kath.ch: „Der neue Führungsstil des Apostolischen Administrators Bischof Alain de Raemy hat uns drei Freunde auf die Idee gebracht.“ Maddalena Ermotti-Lepori, Abgeordnete der Zentrumspartei, fügte an: „Es geht uns nicht darum, Alain de Raemy unbedingt als Bischof haben zu wollen, es ist eine Frage des Prinzips.“

Spontane Freiwillige

Sie fügte hinzu: „Wir haben diesen Aufruf ohne eine Organisation dahinter gestartet - weder Gewerkschaft noch Partei.“ Als die Initiative in den Medien bekannt wurde, baten viele Menschen sie um Formulare und sammelten auf eigene Initiative Unterschriften. „Das bedeutet, dass es eine sehr große Nachfrage ist.“ Auf diese Weise wurden rund 2.300 Unterschriften gesammelt. Die Initianten hatten sie in drei Schachteln mit einer Tessiner Flagge gelegt.

Zwei souveräne Staaten

Wie geht es jetzt weiter? Die drei wissen es noch nicht. „Das liegt nicht in unserer Hand“, erklärt Luigi Maffezoli. Jetzt hätten die Diplomaten von zwei souveränen Staaten das Sagen. „Es wäre anmaßend, wenn wir sagen würden, was sie mit der Wahlklausel für die Tessiner Bischöfe tun sollen“, so der Tessiner.

(kath.ch – mg)

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07. April 2023, 11:21