Verdacht auf Meineid: Amtsräume der Erzdiözese Köln durchsucht
Es werde erfahrungsgemäß „geraume Zeit in Anspruch nehmen, bis das Ergebnis vorliegt“, so die Erzdiözese Köln in einer ersten Stellungnahme. Bis dahin werde die Öffentlichkeit gebeten, „eine ergebnisoffene Untersuchung nicht zum Anlass zu nehmen, Vorverurteilungen auszusprechen“.
Wie die Staatsanwaltschaft Köln am Dienstag mitteilte, seien unter Einsatz von rund 30 Polizisten sowie vier Staatsanwälten und Staatsanwältinnen seit 8.00 Uhr an diesem Morgen sechs verschiedene Liegenschaften der Erzdiözese durchsucht worden. Vier davon befanden sich demnach in Köln, einer in Kassel und einer in Lohfelden. Untersucht worden seien die die Räumlichkeiten des Generalvikariats, des Offizialats und des Erzbischöflichen Hauses sowie die Geschäftsräume des den E-Mail-Verkehr im Erzbistum Köln verwaltenden EDV-Dienstleisters. Die Maßnahmen seien „ohne Zwischenfälle“ verlaufen und an den jeweiligen Durchsuchungsorten „weitgehend auf Kooperation“ gestoßen, gibt die Staatsanwaltschaft weiter bekannt.
E-Mail-Verkehr und Dokumente durchforstet
Ziel der Maßnahmen sei die „Sicherstellung schriftlicher Unterlagen und die Erhebung der innerbistümlichen Kommunikation zu den Vorgängen“ gewesen, in deren Zusammenhang die „als unwahr angezeigten Äußerungen“ des der Falschaussage bezichtigten Erzbischofs gefallen seien. Auch die Staatsanwaltschaft räumt in ihrem Statement ein, dass die „Aus- und Bewertung der sichergestellten Beweismittel“ „geraume Zeit in Anspruch“ nehmen werde.
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass sich die Untersuchungsmaßnahmen „auf die Erhellung eines lediglich anfänglichen Verdachtes“ bezögen und somit sowohl „belastende als auch entlastende Umstände“ Gegenstand der Untersuchung seien. „In diesem Stadium des Verfahrens beansprucht die im Strafprozess ohnehin bis zu einem rechtskräftigen gerichtlichen Urteil zu beachtende Unschuldsvermutung in ganz besonderem Maße Geltung“, unterstreicht die Staatsanwaltschaft, die in diesem Zusammenhang klarstellt, dass „dem Beschuldigten in keiner Weise die aktive oder auch nur passive Vertuschung von oder gar Beteiligung an Missbrauchstaten zur Last gelegt wird.“
Weitere Angaben könnten „angesichts des Verfahrensstandes und der persönlichkeitsrechtlichen Implikationen des Falles“ derzeit „nicht gemacht werden“, endet das Statement der Staatsanwaltschaft.
(pm - cs)
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