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Kinderschutz-Plattform in Österreich prangert Umgang mit Migranten an

Die Plattform gegen Ausbeutung und Menschenhandel hat auf Lücken im Kinderschutz in Österreich hingewiesen. „Österreich verletzt Kinderrechte, solange unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die sofortige Übernahme von Obsorge verweigert wird", lautet die Kritik.

Es sei „nicht hinzunehmen", dass Obsorgeentscheidungen vielfach erst nach Monaten getroffen werden, dass ferner „mittlerweile Tausende von Jugendlichen aus Einrichtungen in Österreich verschwinden und sich Gefahren von Schlepperei, Ausbeutung und Kinderhandel aussetzen, nur weil populistische Signale in der Migrationspolitik und Streit über Ressourcen zwischen Bund und Ländern effektive Schutzmaßnahmen verhindern."  

Etwas ändern soll daran auch ein Symposium in Wien am 20. Juni unter dem Titel: „Kinder und Jugendliche als Opfer von Ausbeutung und Kinderhandel", teilten die Organisatoren, unter ihnen die Caritas, die Ordensgemeinschaften und „Jugend Eine Welt", am Donnerstag mit. 

Umfassender Kinderschutz gefordert

Für einen umfassenden Kinderschutz bedarf es einer breiten strategischen Koordinierung zwischen staatlichen und nicht staatlichen Akteuren, auch zwischen Bundes- und Landesebene, fordern die Organisationen. Dazu brauche es einen nationalen Koordinierungs- und Kooperationsmechanismus. Die im Jahr 2016 erstellten Handlungsorientierungen zu Kinderhandel von der Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels seien zudem bei Kinder- und Jugendhilfeträgern, Gesundheitspersonal und Asylbehörden wenig bekannt, bemängelt die Plattform.

Zu begrüßen sei die aktuelle Überarbeitung der Handlungsorientierungen und das Bemühen, alle relevanten Berufsgruppen einzubinden. Man fordere die Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene dazu auf, den Prozess zu unterstützen. Ebenso positiv sei , dass die „AG Kinderhandel" bereits vor zwei Jahren ein Konzept zur Etablierung einer Schutzeinrichtung für Opfer von Kinderhandel auf den Weg gebracht habe. 

Hintergrund

 

Zu den grundlegendsten Rechten jedes Kindes zählt, dass Eltern für seine Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und rechtliche Vertretung sorgen („Obsorge"). Sind Eltern dazu nicht in der Lage, besteht eine subsidiäre staatliche Verpflichtung zur Übernahme dieser Verantwortung. Diese Grundsätze finden sich in internationalen Kinderrechten ebenso wie im österreichischen Verfassungs- und Familienrecht. Und sie gelten umso mehr für unbegleitet geflüchtete Minderjährige, die ohne Eltern in Österreich angetroffen werden, betonte die Plattform. Diese jungen Menschen befänden sich infolge etwa von traumatisierenden Erfahrungen von Flucht, Migration und Ausbeutung in „Situationen akuter Kindeswohlgefährdung.

(kap-sst)

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15. Juni 2023, 11:44