D: Missbrauchs-Verfahren in Traunstein
Der bayerische Kläger fordert Schmerzensgeld vom Erzbistum München-Freising sowie von den Erben des verstorbenen emeritierten Papstes Benedikt XVI. Der deutsche Papst war von 1977 bis 1982 Erzbischof an der Isar gewesen. Das Verfahren zu Benedikt wird vom Gericht gesondert behandelt, weil noch nicht klar ist, ob jemand das Erbe des Verstorbenen antritt.
Gesondertes Verfahren
Das Kölner Landgericht hatte in der vergangenen Woche das Erzbistum Köln dazu verurteilt, an einen Missbrauchs-Betroffenen Schmerzensgeld zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die vom Gericht genannte Summe liegt deutlich über den freiwilligen Zahlungen deutscher Bistümer bzw. Orden an Missbrauchsopfer. Die Gerichtsverfahren haben eine Debatte ausgelöst, ob die katholische Kirche Opfern nicht höhere Beträge zusprechen sollte.
(vatican news – sk)
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