D: Bistümer beschließen gegenseitige Finanzhilfen
Aus dem gemeinsamen Topf könnten dann etwa Darlehen, die ein Bistum von einer Bank aufgenommen hat, abgesichert werden für den Fall, dass dem Bistum im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen die Zahlungsunfähigkeit droht. Das Sicherungssystem soll Anfang 2024 in Kraft treten.
Zusätzlich wollen die Bistümer in einem Partnerschaftssystem den Austausch auf personeller und verwaltungstechnischer Ebene untereinander fördern. So können laut Beschluss Dienstleistungen sowie das Controlling gegenseitig übernommen werden. Außerdem wird der Strukturbeitrag zur finanziellen Unterstützung zumindest der Ostbistümer Magdeburg und Görlitz - auch „Kirchen-Soli“ genannt - befristet bis zum Jahr 2030 fortgesetzt.
Die Einrichtung des Sicherungssystems ist ein einstimmiger Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) vom 20. Juni. Zu seiner Umsetzung müssen nun die jeweils zuständigen Gremien in den (Erz-)Bistümern zustimmen.
(dbk/kna – mg)
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