D: Sonnenstrom vom Kirchendach
Ein Beschluss, der dies bisher ausgeschlossen hat, sei aufgehoben worden. Die bisher gültige Regelung basierte auf einem Beschluss der Verwaltungskammer des Bistums aus dem Jahr 2008, „der mit Rücksicht auf die Sakralität der Gebäude getroffen worden war“, so das Bistum.
Generalvikar Wolfgang Pax nannte die neue Entscheidung „überfällig“. Sie passe zu den Bestrebungen des Bistums, „immer mehr für den Klimaschutz zu tun und den Kirchengemeinden dazu die nötigen Handlungsspielräume zu geben“.
Auch künftig gilt es, abzuwägen
Es gibt nach Auskunft des Bistums schon jetzt eine Vielzahl von Dachflächen auf kirchlichen Immobilien, bei denen Photovoltaik-Anlagen bereits machbar gewesen seien. Nun kommt die Möglichkeit für Sakralbauten hinzu. „Bei der Entscheidungsfindung spielen verschiedene Aspekte eine Rolle“, so das Bistum.
Grundsätzlich solle immer hinterfragt werden, inwiefern der erzeugte Strom am Standort selbst benötigt werde. Auch künftig sei es wichtig, „eine gute Balance zwischen Klima- und Denkmalschutz zu finden“, so Pax.
(bistum limburg – sk)
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