Schweiz: Nationale synodale Strukturen
Eine Gruppe hat im letzten Jahr im Auftrag beider Seiten Ideen entwickelt, wie synodale Strukturen auf nationaler Ebene aussehen könnten. Den Vorschlägen schlug aber „viel Skepsis“ entgegen, sagte Urs Brosi, Generalsekretär der RKZ. Denn nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil habe die Schweiz bereits eine „Synodalisierungswelle“ erlebt.
Eine „Synode 72“ wollte einen gesamtschweizerischen „Pastoralrat“ schaffen. Dieser Pastoralrat war als dauerhaftes Organ gedacht, der die Umsetzungen der Synodenbeschlüsse koordinieren und die Ideen des Konzils fortsetzen sollte, sagt Urs Brosi. Allerdings hatte der Vatikan damals Bedenken gegen die Pläne.
Zusammensetzung des Gremiums soll am Jahresende beschlossen sein
Das hat sich nach Brosis Eindruck unter Papst Franziskus geändert. Für den Zeitraum von 2024 bis 2028 plant die Kommission von RKZ und Bischöfen eine Probephase, denn unter dem Begriff Synodalität liefen bislang unterschiedliche Vorstellungen und Konzepte.
Die nationale „Synodalitäts-Kommission“ wird aus rund 30 Mitgliedern bestehen. Die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen der neuen Kommission sollen bis zum Jahresende von Bischofskonferenz und RKZ beschlossen werden.
„Die Synodalitäts-Kommission soll Lösungen für ausgewählte anstehende Sachfragen entwickeln“, heißt es in einer Erklärung der RKZ. Einmal pro Jahr soll ein größeres Forum zusammenkommen, um die Arbeitsthemen zu wählen und die erarbeiteten Vorschläge zu beraten. Das Ziel der Kommission es, zu einzelnen Themen von gesamtschweizerischer Bedeutung Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Das Schweizerische Pastoralsoziologische Institut (SPI) in St. Gallen wird die Geschäftsführung übernehmen und die Kommission unterstützen
Die Anliegen der Gläubigen bündeln und kraftvoll vertreten
„Ohne Entscheidungsbefugnis läuft auch die neue Kommission Gefahr, an Irrelevanz zu sterben“, warnt Urs Brosi. Zwar werde die Kommission womöglich keine formale Entscheidungskompetenz erhalten. Doch in Anlehnung an die Prozesse im Bereich Mitfinanzierung von Bischofskonferenz und RKZ könne sie vielleicht Anträge formulieren, die fertig ausgearbeitet auf die oberste Entscheidungsebene gehen.
Beschlüsse müssen von den Bischöfen und der RKZ verabschiedet werden. „Vergleichbar mit dem Zweikammersystem von National- und Ständerat“, erläuterte Brosi. Die Synodalitäts-Kommission könne die Anliegen der Gläubigen bündeln und kraftvoll vertreten. Ebenso sei es wichtig, pastorale und finanzielle Entscheide zu koordinieren. Darin liege eine mögliche Stärke der neuen Kommission.
(kath.ch – sk)
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