Schweiz: Bischofskonferenz richtet Strafgericht ein
Vorrang in der Verfolgung hätten naturgemäß weiterhin zivile Behörden, hieß es in der Presseerklärung. Das kirchliche Gericht solle sich jedoch zusätzlich dazu mit Sanktionen befassen, die verhängt werden müssen, wenn ein Verstoß gegen ein Kirchengesetz vorliege.
Darüber hinaus wollen die Bischöfe eine nationale Dienststelle zur Sammlung von Opfermeldungen einrichten. Die Studie der Universität Zürich über kirchliche Missbrauchsfälle in der Schweiz soll fortgesetzt werden. Zu diesem Zweck hätten alle Schweizer Bischöfe sich persönlich dazu verpflichtet, sämtliche Archive unter ihrer Verantwortung den Forschenden zugänglich zu machen. Diese Maßnahme stehe „im Widerspruch zum geltenden Kirchenrecht", hob die Mitteilung der Bischofskonferenz hervor.
Kritik von Mitarbeitenden
Mehrere Gruppen Schweizer Kirchenmitarbeiter hatten zuvor in Zeitungsanzeigen schwere Kritik an Bischöfen und Kirche vorgebracht. Einer der Initiatoren, der St. Galler Dompfarrer Beat Grögli, äußerte gegenüber dem Portal kath.ch die Hoffnung, „dass die bedrückende Situation in der katholischen Kirche infolge der veröffentlichten Missbrauchsstudie nun dazu führt, dass endlich von den Amtsträgern und den Bischöfen ernsthafte Anstrengungen unternommen werden, Reformen einzuleiten“. In der Schweizer Kirche herrsche viel Reformbedarf. Themen wie die Machtfrage, Sexualmoral, Priester- beziehungsweise Frauenbild müssen endlich angegangen werden, heißt es in den Veröffentlichungen.
(kap – jo)
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