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Ukrainische Kinder spielen in der Aufnahmestelle am früheren Flughafen Tempelhof in Berlin (Archivbild) Ukrainische Kinder spielen in der Aufnahmestelle am früheren Flughafen Tempelhof in Berlin (Archivbild)  (AFP or licensors)

D: Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis 2025 verlängert

Die Aufenthaltserlaubnisse in Deutschland von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025 fort. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums zu. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen. Grundlage für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Entscheidung. „Wer vor Putins mörderischem Krieg fliehen musste, wird bei uns auch weiter in Sicherheit sein und Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt haben.“ Das sei eine große Entlastung für die Ausländerbehörden und gebe Sicherheit und eine klare Perspektive für die Betroffenen.

„Wir werden weiterhin die Leben vieler Menschen aus der Ukraine schützen - so lange wie dieser furchtbare Krieg andauert. Wir stehen weiter eng an der Seite der Ukraine“, sagte Faeser.

Nach Angaben des Ministeriums leben derzeit in Deutschland rund 1,1 Millionen Menschen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind. Rund 350.000 von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Unter den erwachsenen Geflüchteten sind rund zwei Drittel Frauen.

(kna - cs)

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24. November 2023, 15:46