Schweiz: Weitere Debatten zu Missbrauch
In Bern sah man von Sanktionsdrohungen gegenüber dem Bistum ab. Im Thurgau bitten die Synodalen den Kirchenrat, „Möglichkeiten zu prüfen“, um finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, „falls die notwendigen Schritte zur Verhinderung sexuellen Missbrauchs nicht unternommen werden“.
Das Parlament der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Bern genehmigte am Samstag mit deutlicher Mehrheit eine Resolution zur Missbrauchsthematik zuhanden des Bistums Basel. Darin wird der Basler Bischof Felix Gmür aufgefordert, darzulegen, wie er die „systemischen Ursachen des Missbrauchs“ bekämpfen wolle. „Welche Schritte werden unternommen, um das Machtgefälle zu beseitigen, damit der Raum, der Missbrauch begünstigt, geschlossen wird?“, lautet eine Frage im Resolutionstext.
Gmür soll Anliegen der Synodalen in Rom ansprechen
Die Kirchenparlamentarier sind der Ansicht, dass die „eigentlichen Ursachen“ des Missbrauch bislang nicht im Fokus stünden. Diese würden in der am 12. September veröffentlichten Pilotstudie genau beschrieben. Dabei beziehen sie sich auf die dort behandelten „Katholischen Spezifika des Missbrauchs“ und Machtkonstellationen.
Das Landeskirchenparlament erwarte vom Bischof, dass er ihr Anliegen nach Rom trägt. Er soll die „dringenden strukturellen Reformen“ der römisch-katholischen Kirche auf allen Ebenen unterstützen und darüber informieren, fordern die Parlamentarier in der Resolution. Sie unterstützen zudem die vier Forderungen der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), die teilweise bereits umgesetzt wurden.
Keine Drohung mit finanziellen Sanktionen
Im Gegensatz zur Luzerner Synode, die am 8. November tagte, verzichtete das Berner Landeskirchenparlament in Langenthal BE auf die Androhung von Sanktionen gegenüber dem Bistum. Dort will man mit finanziellem Druck die Aufarbeitung von Missbrauch sicherstellen.
Das Parlament der Katholischen Landeskirche Thurgau traf sich am Freitag, einen Tag vor den Berner Kollegen, zur Sitzung. Auch in Weinfelden TG wurde intensiv über Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch diskutiert, heißt es in einer Medienmitteilung. Umstritten war die Forderung, Geldzahlungen an das Bistum einzufrieren oder zu verweigern. Nicht alle Synodalen hätten dies unterstützt, schreibt die Thurgauer Landeskirche.
Luzerner Synode war viel weiter gegangen
Nun bitten die Synodalinnen und Synodalen den Kirchenrat lediglich darum, „Möglichkeiten zu prüfen, um gegebenenfalls finanzielle Massnahmen zu ergreifen, falls die notwendigen Schritte zur Verhinderung sexuellen Missbrauchs nicht unternommen werden oder diese zusätzliche Unterstützung benötigen“.
Die Luzerner Synode war da viel weiter gegangen. Dort wird eine Sonderkommission geschaffen, die regelmäßig überprüfen soll, ob die Forderungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauch umgesetzt werden. Sollte das Bistum die Forderungen oder gesetzte Fristen nicht erfüllen, behält sich die Synode vor, einen Teil des Bistumsbeitrages zurückzubehalten. Bischof Felix Gmür hatte den Synodenbeschluss in einem geharnischten Schreiben an Synodalrat und Synode kritisiert.
Die Thurgauer Synode erwartet von allen Beteiligten, dass „mit größter Entschiedenheit nicht nur in einzelnen Missbrauchsfällen gehandelt wird, sondern dass auch auf struktureller und systemischer Ebene Konsequenzen gezogen werden, um weiteren Missbrauchsfällen vorzubeugen“. Und sie will den Kirchenrat unterstützen, der sich stark für griffige Maßnahmen und strukturelle Änderungen einsetze.
(kath.ch – sk)
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