Suche

Blick auf den Petersdom Blick auf den Petersdom  (ANSA)

Reaktionen: Vatikanerklärung zeigt „verantwortungsvolle theologische Praxis"

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat die Erklärung „Fiducia supplicans“ gewürdigt, mit der das Dikasterium für Glaubenslehre an diesem Montag die Segnung von Paaren erlaubt hat, die in Beziehungen leben, die durch die katholische Kirche nicht anerkannt werden. Auch aus Österreich kamen positive Stellungnahmen.

„Dieses Dokument begrüße ich sehr und bin dankbar für die pastorale Perspektive, die es einnimmt, so Bätzing in einem Statement vom Nachmittag zum Dokument, mit dem das Dikasterium für die Glaubenslehre eine Erklärung zur pastoralen Sinngebung von Segnungen abgegeben hat.

Einem geweihten Seelsorger sei es nun „grundsätzlich möglich und erlaubt“, auf den Wunsch von Paaren einzugehen, die um einen Segen für ihre Partnerschaft bitten, „auch wenn sie nicht in jeder Hinsicht nach den Normen der Kirche leben“, erläutert Bätzing gegenüber Radio Vatikan. Dies bedeute, dass auch gleichgeschlechtlichen Paaren und solchen, „die etwa aufgrund einer Scheidung nicht die Möglichkeit zur kirchlichen Trauung haben“, ein Segen gespendet werden könne. Mit der Erklärung von diesem Montag hatte das Dikasterium eigener Aussage nach auf verschiedene Anfragen reagiert, die in den vergangenen Jahren und auch in jüngerer Zeit an die Behörde herangetragen wurden. Papst Franziskus war bei der Erarbeitung der Erklärung einbezogen und hat sie in ihrer finalen Fassung gebilligt.

„Das Dikasterium für die Glaubenslehre betont dabei die klare Unterscheidung von einem sakramentalen Akt im Rahmen der Trauung und schärft die Notwendigkeit ein, diesen Unterschied auch nicht zu verwischen“, so Bischof Bätzing. Und weiter: „Andererseits aber weist der Text auf die pastorale Bedeutung eines Segens hin, der auf eine persönliche Bitte hin nicht verweigert werden darf.“

„Dieses Dokument begrüße ich sehr und bin dankbar für die pastorale Perspektive, die es einnimmt“

Es entspreche „ohne Zweifel der sorgfältig wahrgenommenen Verantwortung des Dikasteriums für die Glaubenslehre, dass dieser Text großen Wert auf die genaue Abgrenzung der Segnung von der sakramentalen Ehe und der damit verbundenen dogmatischen Lehre über die Ehe legt“, präzisiert der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz mit Blick auf die sakramentale Verfasstheit der Ehe, die nach katholischer Lehre zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen wird, offen für Nachkommenschaft ist und durch den Segen des Priesters besiegelt wird.

Die Erklärung nehme sich in „einer pastoralen Perspektive und in einer theologisch maßvollen, unaufgeregten Sprache“ der Fragestellungen an, die in „der jüngeren Vergangenheit um die Themen Segnungsbitten und Segnungen deutlich geworden“ seien, so Bätzing, der würdigt, dass die Erklärung „theologische Kategorien und Begriffe in verantwortungsvoller Weise“ anwende, und die „klare Linie“ zwischen „der unverbrüchlichen Treue gegenüber der Lehre der Kirche und den pastoralen Erfordernissen einer kirchlichen Praxis, die den Menschen nahe sein möchte“ einhalte: „Hier wird ein pastoraler Handlungsspielraum umschrieben, der eine verantwortungsvolle kirchliche Praxis verdeutlicht.“

Handlungssicherheit für geweihte Amtsträger

Wie Bätzing weiter hervorhebt, werde in der Erklärung „ausdrücklich betont“, dass das Dikasterium die Rahmensetzung dieser Erklärung als ausreichend dafür betrachtet, dass „der pastoralen Unterscheidung und Entscheidung der geweihten Amtsträger“ die „notwendige Handlungssicherheit“ vermittelt werde.

„Die Bitte von Paaren um einen Segen für sich und ihren Weg miteinander entspricht einer Segensbitte, wie sie in der Tradition der katholischen Volksfrömmigkeit verankert ist und all diejenigen Lebensbereiche betrifft, die Menschen für sich als besonders wichtig erachten“, so Bätzing weiter. Bei der Bitte um einen Segen handele es sich um eine „demütige Geste gegenüber Gott, in der Menschen zum Ausdruck bringen, dass sie sich der Güte Gottes anvertrauen“: „Im Segen wird die Liebe Gottes zugesprochen als Stärkung auf dem Lebensweg.“

Die Erklärung halte in diesem Sinn fest, „dass für die Erteilung eines einfachen Segens nicht dieselben moralischen Bedingungen verlangt werden müssen und können, die auch für den Empfang der Sakramente gefordert werden.“

„Ich hätte es nicht erwartet, aber ich jubele mit vielen, dass es so ist“

Positive Reaktionen kamen auch von den Laienkatholiken in Deutschland. Wie die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp im Interview mit dem Kölner Domradio zu der Vatikanerklärung sagte: „Ich hätte es nicht erwartet, aber ich jubele mit vielen, dass es so ist.“ Auch der Synodale Weg in Deutschland habe sich mit dieser Thematik ausführlich auseinandergesetzt. Entscheidend sei bei dieser Erklärung, dass das Glaubensdikasterium hier etwas tue, „was wir im Kern begrüßen wollen und können“ und den Paaren, die „nach diesem Segen suchten“, „endlich Zuwendung durch Segen geschehen darf. Ich würde sagen: Gott sei Dank.“

Katholisch sein heiße, in diesen Zeiten „auch mit Veränderung zu rechnen“, so die ZdK-Präsidentin, die einräumt, dass man sich in der Gesamtsituation der Weltkirche gespaltene Reaktionen erwarten könne. 

„Segen darf niemandem verweigert werden“

Auch aus Österreich kam mit einer ersten Stellungnahme des Bischofs Wilhelm Krautwaschl von Graz-Seckau eine positive Würdigung des Dokumentes.

Dieses halte fest, „was Segen bedeutet“: „Wer um den Segen bittet, zeigt, dass sie oder er oder beide die heilbringende Gegenwart Gottes brauchen, und dieser Segen darf nicht verweigert werden“, so Bischof Wilhelm, der festhält, dass man sich in der Diözese damit schon seit vielen Jahren beschäftige. Dieser Weg der seelsorglichen Begleitung sei „nicht neu“, so der Bischof mit Blick auf das Schreiben Amoris laetitia. Wie allerdings ebenfalls in dem Dokument festgehalten sei, bleibe klar, „dass der Segen für Beziehungen außerhalb der Ehe nicht mit dieser gleichzustellen“ sei.

„Wichtiger Schritt für eine offene Kirche“

Als „wichtigen Schritt für eine offene Kirche“ bezeichnete der Diözesanbischof von Gurk, Josef Marketz, die von der Vatikanischen Glaubensbehörde veröffentlichte Grundsatzerklärung „Fiducia supplicans“. Er sei, so der Kärntner Bischof, „froh und dankbar“ darüber, dass diese Wende nun innerhalb von zwei Jahren möglich wurde, denn noch im Februar 2021 sei eine Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren durch die Glaubensbehörde untersagt worden, was „viele Menschen zurecht verletzt und gekränkt hat“.

Das jüngste Schreiben der Glaubensbehörde sei nun, so Bischof Marketz, geprägt von einem „liebevollen Hinsehen auf die Situation der Menschen sowie deren Sehnsucht und Wunsch nach Segen, damit ihr (Zusammen-)-Leben unter dem liebevollen Blick Gottes gut oder noch besser gelingen kann“. Für ihn sei „immer ganz klar gewesen, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht als Christen zweiter Klasse angesehen werden dürfen“. Die nun erfolgte Öffnung entspreche klar seinem Wunsch nach einer Kirche, in der eine große Weite spürbar sei, und in der für jede und jeden, auch unabhängig von sexueller Orientierung, Platz sei. „Dazu braucht es viel gegenseitige Toleranz, Akzeptanz und Wertschätzung – nicht nur in Form von Worten, sondern vor allem in Form von Taten sowie seelsorglichen und liturgischen Handlungen“, so Bischof Marketz.

(vatican news – cs)

 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

18. Dezember 2023, 18:29