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D: Aufklärungskommission fordert Verstetigung von Aufklärung

Um sexuellen Kindesmissbrauch umfassend und langfristig aufzuklären, hat die „Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ an die Politik appelliert, die Arbeit der Kommission auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Aufarbeitung gehe weiter, die Rechte Betroffener müssten gestärkt werden.

Nach viereinhalbjähriger Arbeit stellte die Kommission am Dienstag in Berlin den Bericht über ihre zweite Tätigkeitsperiode vor. Sie habe in dieser Zeit das Thema sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend auch in Bereichen in das Licht der Öffentlichkeit gerückt, die bisher kaum beachtet wurden, beispielsweise Sport, Schule, pädosexuelle Netzwerke, Frauen als Täterinnen und andere. Im Sport habe dies beispielsweise zu weiteren Entwicklungen geführt, so die Kommissionsmitglieder.

Dennoch gebe es noch viel zu tun. Bereiche wie z.B. die Schulen seien kaum aufgearbeitet. Deshalb fordere man die Politik erneut auf, die Arbeit der Kommission auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. „Das Gesetz muss auch die Rechte Betroffener auf Aufarbeitung stärken, insbesondere die Akteneinsicht. Außerdem sollte es sicherstellen, dass Aufarbeitung eine Daueraufgabe der Institutionen ist. Aufarbeitung hört nicht auf“, so der Staatsrechtler Stephan Rixen, der Mitglied der Kommission ist. Bisher hat die Regierung noch keinen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die Sozialwissenschaftlerin Barbara Kavemann dankte vor allem den Betroffenen, die mit ihren Aussagen die Arbeit der Kommission unterstützt hatten. „Sie erwarten eine Anerkennung des ihnen geschehenen Unrechts, verbinden dies aber mit dem klaren Auftrag, dass der Staat mit seinen Strukturen Verantwortung übernimmt und Kinder und Jugendliche besser schützt.“ Die Gesellschaft dürfe sich mit dem bisher Geleisteten nicht zufriedengeben. Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauches sei ein gesellschaftlicher Lernprozess, der weitergeführt werden müsse.  

Die 2016 einberufene Kommission untersucht auf Bundesebene Ausmaß, Art und Folgen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in BRD und DDR seit dem Jahr 1949. Die Arbeit der Kommission wurde bisher vom Bundeskabinett zweimal verlängert, zuletzt bis Ende 2025. Die Kommission hat nach eigenen Angaben bis Ende 2023 mehr als 2.600 Berichte von Betroffenen und Zeitzeugen angehört. Dazu seien zahlreiche Veranstaltungen, Publikationen sowie Empfehlungen für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen gekommen.

(pm - ww)

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16. Januar 2024, 12:37