D: Bistum Aachen will Mediation mit Missbrauchsopfer
Der Betroffene war in den 1960er Jahren über sechs Jahre lang von einem Kaplan missbraucht worden. Der Kläger hatte im Zuge des kirchlichen Systems freiwilliger Zahlungen bereits 10.000 Euro erhalten. Angesichts weiterer Forderungen geht das Bistum nun einen ungewöhnlichen Schritt, wie es am Dienstag der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) mitteilte. Zunächst werde man die „Einrede der Verjährung“ einbringen, also eine einseitige Erklärung einer Vertragspartei, dass die Leistung aufgrund der eingetretenen Verjährung nicht mehr erbracht werde. Gleichzeitig biete man ein gerichtliches Mediationsverfahren an.
Dies möge zunächst wie ein Widerspruch zur Aufgabe der Reduzierung des Leides des Betroffenen scheinen, wie der Aachener Bischof Helmut Dieser einräumt. Der Hintergrund der Entscheidung sei jedoch: „Wir nutzen ein Recht, das ein Zivilprozess jedem bietet, um mit den Betroffenen mit Hilfe eines Mediationsrichters einen anderen Weg gehen zu können."
Kläger muss zustimmen
Dem Mediationsverfahren muss zunächst das Gericht und dann auch der Kläger zustimmen. Die Annahme der „Einrede der Verjährung“ ist aber nicht gewährleistet. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Köln einem Missbrauchsopfer ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen. Das Erzbistum hatte den Sachverhalt allerdings aus unstrittig anerkannt und auf Einwände verzichtet.
(kna - ww)
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