EU-Bischöfe: Frauen und Recht auf Leben fördern
„Das Recht auf Leben ist der grundlegende Pfeiler aller anderen Menschenrechte: vor allem das Recht auf Leben der verwundbarsten, zerbrechlichsten und schutzbedürftigsten Personen, wie dem ungeborenen Kind im Mutterleib, Migranten, alter Menschen, Personen mit Behinderungen und Kranker.“ Das schrieb die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) in einer Erklärung an das Europäische Parlament und an alle EU-Bürger und Bürgerinnen.
Am 11. April wird im Europäischen Parlament über die „Resolution zur Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der EU (2024/2655 RSP)“ abgestimmt.
Förderung von Frauenrechten und Abtreibung nicht vereinbar
Die Bischöfe betonen, dass die Förderung von Frauen nicht vereinbar ist mit der Förderung von Abtreibung. Die Mutterschaft sei ein Geschenk für Frauen und für die Gesellschaft, und solle keineswegs als Beschränkung des persönlichen, sozialen und beruflichen Lebens angesehen werden. „Die Förderung und Erleichterung von Abtreibung geht in die entgegengesetzte Richtung zur tatsächlichen Förderung von Frauen und ihren Rechten,“ so die Bischöfe.
Die Erklärung macht darauf aufmerksam, „dass die Verteidigung des ungeborenen Lebens eng mit der Verteidigung jedes anderen Menschenrechts verbunden ist. Sie beinhaltet die Überzeugung, dass ein Mensch immer heilig und unverletzlich ist, in jeder Situation und in jeder Entwicklungsstufe.“
Kulturen und Traditionen berücksichtigen
Weiter plädieren die EU-Bischöfe dafür, dass die Europäische Union die verschiedenen Kulturen und Traditionen der Mitgliedsstaaten respektiert. Die EU sei nicht befugt, „ideologische Positionen zur menschlichen Person, Sexualität und Geschlecht, Ehe und Familie usw.“ anderen Menschen inner- und außerhalb der EU-Grenzen aufzuerlegen.
Aus diesem Grund dürfe auch die Charta der Grundrechte der EU keine Rechte beinhalten, die nicht von allen anerkannt werden und Spaltungen verursachen. Ein Abtreibungsrecht sei weder im europäischen noch im internationalen Recht anerkannt, und der Umgang damit sei in den Verfassungen und Gesetzen der Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich.
Die Erklärung wird von Bischof Mariano Crociata aus Latina (Italien), dem Präsidenten der COMECE, sowie von den Vizepräsidenten unterzeichnet: Erzbischof Antoine Hérouard aus Dijon (Frankreich), Bischof Nuno Brás da Silva Martins aus Funchal (Portugal), Bischof Czeslaw Kozon aus Kopenhagen (Skandinavien) und Bischof Rimantas Norvila aus Vilkaviškis (Litauen).
(vatican news – fc)
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