D: Kirchenrechtler für klare Regeln zu Umgang mit AfD
Der Kirchenrechtler sagte, es wäre wünschenswert, Ausschlüsse „in den entsprechenden Gesetzen eindeutig zu regeln." Dies würde zur Klärung der Rechtslage beitragen und in der Mehrzahl der Fälle komplizierte, langwierige und riskante Einzelfallprüfungen überflüssig machen, fügte Bier hinzu. Am Mittwoch hatte der saarländische Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert als deutschlandweit erster AfD-Spitzenpolitiker sein Ehrenamt im Leitungsgremium einer Pfarrgemeinde verloren. Nach einer „Einzelfallentscheidung" der Diözese Trier darf er nicht mehr kirchlichen Gremien angehören. Es müsse möglichst bald rechtssichere und einheitliche Bestimmungen geben, so Bier weiter. Kirchenrechtlich müssten Laien bei ihrem Engagement in der Kirche zum Beispiel dafür sorgen, „dass ihre Tätigkeiten vom Geist des Evangeliums erfüllt sind".
Hier könnte ein Ansatzpunkt für Regelungen sein, denn die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts und die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die solches Gedankengut propagierten, „steht unbestreitbar im Widerspruch zum Geist des Evangeliums. Dies haben die deutschen Bischöfe in ihrer Erklärung zum Völkischen Nationalismus mit wünschenswerter Deutlichkeit festgestellt."
Einige Bistümer schon aktiv
Allerdings sei auch nicht jede ehrenamtliche Tätigkeit durch Satzungen regelbar, so Bier: „Wenn es etwa um Krankenbesuchsdienste oder um die Mitarbeit in der Erstkommunionkatechese geht, werden die Verantwortlichen vor Ort nicht um eine Einzelfallprüfung herumkommen und es wagen müssen, ohne die Absicherung durch rechtliche Bestimmungen verantwortbare Entscheidungen zu treffen."
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.