Suche

Symbolbild Symbolbild  (©Natalya Lys - stock.adobe.com)

Katholische Kirche positioniert sich gegen Vorschläge zu Abtreibung

Die deutschen Bischöfe haben sich scharf gegen neue Vorschläge zur Abtreibung gewandt. Sie hätten den an diesem Montag veröffentlichten Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin und die in ihm enthaltenen Empfehlungen an den Gesetzgeber „mit großer Sorge" wahrgenommen, so die Bischöfe in einer Aussendung. Auch katholische Verbände distanzierten sich von dem Vorstoß.

Insbesondere kritisierte die Deutsche Bischofskonferenz, dass der Ansicht der Kommission zufolge ein Kind erst mit der Geburt ein vollwertes Lebensrecht erlange. „Die Empfehlungen der Kommission beruhen auf der Annahme, ein Schwangerschaftsabbruch verletze das ungeborene Kind nicht in seiner Menschenwürde, wobei die Kommission meint, gute Gründe dafür anführen zu können, dass das ungeborene Kind überhaupt kein Träger von Menschenwürde sei“, erklärte der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, am Montag in Bonn.

Menschenwürde gilt nicht von Befruchtung an

Das Lebensrecht des Kindes wachse in Relation zu seinem Gestationsalter, was in der Argumentation der Kommission bedeute, je früher ein Kind abgetrieben werde, desto zulässiger sei dies. Bätzing sprach in diesem Zusammenhang von einer Relativierung der fundamentalen Würde jedes Menschen, auch des ungeborenen Kindes. Eine solche Einschränkung oder Abstufung des damit verbundenen Grundrechts auf Leben „halten wir für falsch“, betonte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz. Zudem widerspreche die Kommission damit zentralen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht gehe von einem vollwertigen Lebensschutz des ungeborenen Kindes ab dem Zeitpunkt der Einnistung der befruchteten Eizelle aus.

Auch die weiteren Empfehlungen - die Aufhebung des Verbots der Eizellspende sowie die Zulassung der nicht-kommerziellen Leihmutterschaft -, kritisierte die Bischofskonferenz. Die Praxis der Leihmutterschaft verletze die Würde der Frau und des Kindes. Auch die Kommission selbst sehe das hohe Risiko, dass bei der Durchführung einer Leihmutterschaft Rechte der beteiligten Personen verletzt würden.

ZdK-Präsidentin „irritiert“

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, betonte, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren, würde das Ende eines klaren Lebensschutzkonzepts bedeuten. Menschliche Würde bestehe von Anfang an, so Stetter-Karp. Aus Sicht des ZdK sei eine Fristenlösung von daher nicht akzeptabel. Insgesamt sei sie „irritiert“, dass ohne Not an den Pfeilern des Paragrafen 218 gesägt werde.

Caritas: Vorschläge polarisierend und lebensfremd

Die Caritas erklärte, die Vorschläge der Kommission seien polarisierend und lebensfremd. Sie versuchten, den Schwangerschaftskonflikt einseitig aufzulösen, indem für das ungeborene Kind nur ein eingeschränkter und dazu willkürlich gestufter Schutz seiner Menschenwürde angenommen werde, kritisierte Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „In einer Zeit, in der Schwangere vom ersten Ultraschall an das Herz ihres Babys auf dem Monitor schlagen sehen, widerspricht es nicht nur ethischen Grundsätzen, sondern der lebensweltlichen Erfahrung, dem Embryo den Menschenrechtsschutz vorzuenthalten“, ergänzt sie. „Das passt einfach nicht zusammen.“

KDFB: Abstufungen bei Menschenwürde

Auch der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) warnte vor dem von der Kommission angedachten Modell eines abgestuften Lebensrechtes. Es würde den Beginn des Lebens abhängig vom Wunsch nach einer Schwangerschaft definieren und somit Abstufungen bei der Würde des Menschen vornehmen, erklärte Vizepräsidentin Monika Arzberger. Positiv sei die Forderung der Kommission, die Versorgungslage schwangerer Frauen zu verbessern.

Die Freiburger Theologin Ursula Nothelle-Wildfeuer sieht einen weltweiten Trend, die Regelungen zur Abtreibung in Frage zu stellen. So gebe es in Frankreich und auf EU-Ebene Bestrebungen das Recht auf Abtreibung als Grundrecht zu deklarieren. In den USA heizten konservative Gruppen dagegen die Debatte über ein Verbot von Abtreibungen an. „Im Vordergrund steht meines Erachtens die Frage nach dem Recht der Frau auf ihren eigenen Körper und auf ihre autarke Entscheidung“, sagte sie dem Internetportal Kirche+Leben.de. „Es geht letztlich um eine Frage der Freiheit, die gegenwärtig eine zunehmend wichtige Rolle spielt.“ Dabei werde Freiheit zunehmend fokussiert auf die eigene Freiheit.

Die Professorin sieht in der aktuellen Debatte auch eine Gegenreaktion auf das immer noch spürbare Bemühen der Kirchen um Einfluss, der aber aufgrund ihres Glaubwürdigkeitsverlustes zunehmend schwinde. „Es geht folglich um ein Kräftemessen zwischen Religion / Kirche und Staat / Gesellschaft und letztlich um die Forderung nach einer deutlicheren Trennung von Kirche und Staat."

(pm/kna – cs)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

15. April 2024, 14:16