Kirchturm (Symbolbild) Kirchturm (Symbolbild) 

Liechtenstein: Kirche sieht Vorstoß zu Gesetzesänderung mit Sorge

Im Liechtensteiner Landtag wurde an diesem Freitag in erster Lesung über die Abänderung der Verfassung und die Schaffung eines Religionsgemeinschaften-Gesetzes in erster Lesung debattiert. Dabei steht auch die Bezeichnung „Landeskirche“ für die Katholische Kirche auf dem Prüfstand. Der Apostolische Administrator des Erzbistums Vaduz, Bischof Benno Elbs, hatte im Vorfeld darum gebeten, die Beratungen zu verschieben, bis ein neuer Bischof im Amt sei.

Liechtenstein hat immer noch eine Verfassung aus dem Jahr 1921. Darin ist unter anderem festgeschrieben, dass die katholische Kirche „Landeskirche“ ist. Ein Status, den sie im Prinzip zuvor bereits innehatte, weil Liechtenstein schon seit Jahrhunderten ein christlich und katholisch geprägtes Land ist.

Zeitenwende steht bevor

Doch geht es nach der Regierung des Fürstentums, steht nun eine Zeitenwende bevor. In den letzten Jahrzehnten habe sich nämlich „gesamtgesellschaftlich einiges bewegt,“ so Regierungschef Daniel Risch am Freitag bei der Landtagssitzung. „Die Religionsfreiheit wurde auch bei uns immer wichtiger.“ 

Darum nehme seine Regierung jetzt Anlauf zu einer Neufassung des Staatskirchenrechts. Dabei solle es nicht um eine Abwertung der katholischen Kirche gehen, sondern um eine Aufwertung anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften. Er hob zudem die institutionelle Unabhängigkeit von Staat und Politik hervor, ein Prinzip, das inzwischen ja auch zum Selbstverständnis der Katholischen Kirche gehöre. Die Verfassung statuiert überdies neu, dass alle Religionsgemeinschaften sich innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung in der Erfüllung ihrer Aufgaben frei entfalten; die Beziehungen des Staates zu ihnen werden durch Gesetz und Vertrag geregelt.

Hintergründe für den gesellschaftlichen Wandel sind laut Risch, dass die Gesellschaft in Liechtenstein in den vergangenen Jahrzehnten säkularer und pluralistischer geworden sei.

Im Erzbistum schrillen die Alarmglocken

Kein Wunder, dass im Erzbistum Vaduz längst die Alarmglocken schrillen. Nicht nur, weil faktisch der Anteil von Katholiken an der Bevölkerung des Alpen-Fürstentums noch immer bei ungefähr siebzig Prozent liegt.

Bischof Benno Elbs, Apostolischer Administrator des Erzbistums Vaduz, befürchtet weitreichende Konsequenzen für die Position der katholischen Kirche in Liechtenstein durch ein neues Religionsgemeinschaftengesetz und hatte im Vorfeld um eine -vom Landtag abgelehnte - Verschiebung der Diskussionen gebeten, bis ein neuer Erzbischof für Liechtenstein ernannt wirden sei. Er spricht von teils „massiven Verschlechterungen.“

Furcht um Bedeutung des konfessionellen Religionsunterrichts

Konkret kritisiert Elbs, dass durch die geplante Streichung der bisherigen Unantastbarkeit der kirchlichen Lehre im Zusammenhang mit dem Erziehungs- und Unterrichtswesen in der Landesverfassung ein Widerspruch zum postulierten Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit entstehe. Elbs: „Gerade eine ersatzlose Streichung ist als politisches Signal des Gesetzgebers zu verstehen.“

Darüber hinaus fürchtet der Feldkircher Bischof um die Bedeutung des Religionsunterrichts im Fürstentum. Die Landesverfassung wolle nämlich ersatzlos streichen, dass der Religionsunterricht durch die kirchlichen Organe erteilt werde. Zudem sei der Status des konfessionellen Religionsunterrichts gefährdet, weil dieser künftig kein Pflichtfach mehr sei.

Warten mit dem Gesetz, bis Haas-Nachfolger im Amt ist

Die Finanzierung der Aufgaben des Erzbistums sei zum anderen nicht mehr möglich. Elbs: „Es muss daher davon ausgegangen werden, dass auf der Basis des Gesetzesentwurfes auch in Zukunft keine ausreichende Finanzierung gewährleistet sein wird, da mit dem vorgesehenen jährlichen Fixum weder die Versorgung des Klerus – soweit er sich nicht in einem Anstellungsverhältnis zu einer Gemeinde befindet – noch die Finanzierung eines Mindestmaßes an Organisationsstruktur wie das Gehalt des Erzbischofs, des Generalvikars oder die Führung eines Sekretariates miteinschließt, bestritten werden kann.“

Elbs begrüßt zwar die Intention, dass sich auch andere Religionsgemeinschaften im „Ländle“ öffentlich-rechtlich organisieren dürfen. Er würde aber gerne warten mit einem neuen Gesetz, bis vom Vatikan ein definitiver Nachfolger für den in Rente gegangenen Wolfgang Haas bestimmt wurde.

Kein neuer Bischof in Sicht

Derweil ist kein neuer Erzbischof in Sicht. Wie Bischof Elbs in einem Interview mit Radio Liechtenstein erklärte, könne er nicht sagen, wann Rom einen Nachfolger für den im September 2023 emeritierten Erzbischof Wolfgang Haas ernennen werde.

(kath.ch – fc)

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12. April 2024, 15:51