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Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus (Archivbild) Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus (Archivbild) 

D: Regierung will Rechte von Missbrauchsopfern stärken

Mehr Rechte für Opfer sexueller Gewalt, besserer Schutz für Kinder: Dazu hat die Bundesregierung am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Betroffene sollen damit ein Recht auf Akteneinsicht in Jugendämtern bekommen. Zudem soll das Amt der Missbrauchsbeauftragten aufgewertet werden. Die aktuelle Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, lobte das Gesetz.

„Die Bundesregierung verpflichtet sich damit, noch klarer die ressortübergreifenden Herausforderungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen strukturiert und umfassend anzugehen. Darüber werden der Kinderschutz und die Belange von Betroffenen konsequent weiter gestärkt", erklärte Claus in einer Pressemitteilung. Besonders bedeutsam sei, dass mit dem Gesetz nicht nur das Amt der Missbrauchsbeauftragten sondern ebenso auch der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission dauerhaft gesetzlich verankert werden. „Es braucht diese seit Jahren so erfolgreich arbeitende strukturelle Trias auf Bundesebene, um auch weiterhin zentrale gesellschaftliche Impulse zu setzen und konkrete Maßnahmen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche einzufordern", so Claus. 

„Kinderschutz und die Belange von Betroffenen konsequent weiter gestärkt“

Der Betroffenenrat sieht den Gesetzentwurf, der nun ins parlamentarische Verfahren gehen kann, als Schritt in die richtige Richtung: „Betroffene haben von je her über ihre Erfahrungen gesprochen und zu Recht insbesondere eine gesellschaftliche und staatliche Verantwortungsübernahme eingefordert. Dieser Gesetzentwurf, an dem wir im Rahmen der Verbändeanhörung selbst mitgewirkt haben, ist ein erster Schritt, dass Betroffenen nachhaltig Wege zur Gerechtigkeit eröffnet werden und der Staat die lang eingeforderte Verantwortung übernimmt.“

„Erster Schritt, dass Betroffenen nachhaltig Wege zur Gerechtigkeit eröffnet werden“

Akteneinsicht für alle gefordert

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs soll künftig regelmäßig einen Bericht vorlegen, in dem es um das Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Prävention, Unterstützungsangebote sowie Forschung und Aufarbeitung geht. Die Kommission erklärte, dies stelle sicher, „dass Betroffene sexualisierter Gewalt gehört und gesehen werden". Das Gesetz werde aber nicht allen Erwartungen gerecht:

„Keine Institution in Staat und Gesellschaft darf sich der Aufarbeitung verweigern“

„Nötig ist die weitere Stärkung der Rechte der Betroffenen auf Aufarbeitung. Keine Institution in Staat und Gesellschaft darf sich der Aufarbeitung verweigern. Das bedeutet vor allem, dass alle Betroffenen ein umfassendes Akteneinsichtsrecht haben müssen. Dieses darf nicht nur für die Kinder- und Jugendhilfe gelten, es muss sich auch auf andere Bereiche wie Schule, Sport und Kirchen beziehen." Die ehrenamtlich arbeitende Kommission müsse zudem finanziell und personell besser aufgestellt werden: „Nur so kann sie die zusätzlichen Aufgaben, die das Gesetz ihr anvertraut, erfüllen.“

Was das Gesetz vorsieht

Neben dem Betroffenenrat, der unabhängigen Aufarbeitungskommission und dem Amt der Missbrauchsbeauftragten will die Regierung auch einen Arbeitsstab  gesetzlich verankern. Der Bund will darüber hinaus ein Beratungssystem für Betroffene einrichten. Mit Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung wird laut dem Gesetzentwurf die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beauftragt. Die Anwendung von Schutzkonzepten soll für mehr Institutionen in der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtend werden.

Nicht im Gesetzentwurf geregelt ist hingegen die Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch, der 2013 aufgelegt worden war. Er soll Unterstützung zur Bewältigung der Folgen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend gewähren. Betroffene können bislang Sachleistungen wie Therapien oder Bildungsmaßnahmen im Gesamtwert bis zu 10.000 Euro beantragen.

(pm/kna - sst)

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19. Juni 2024, 13:57