Schweiz: Weitere 120 Missbrauchsfälle im Bistum Basel gemeldet
120 Missbrauchs-Meldungen sind seit dem 14. September 2023 bei der Anwaltskanzlei Hess Advokatur AG eingegangen – der Anlaufstelle im Bistum Basel. 28 davon wurden seit dem 5. März gemeldet, nach einem Aufruf des Bistums. Die große Mehrheit der Fälle – rund 95 Prozent – beträfen alte, verjährte oder nicht eruierbare Fälle, schreibt das Bistum Basel in einer Mitteilung.
105 Akteneinsichten in Personal- oder Betroffenendossiers, in Pfarrei- oder Ordensdossiers sind demnach vorgenommen worden. Zehn Genugtuungsanträge seien gestellt, drei kanonische Voruntersuchungen initiiert worden, wovon zwei noch laufen. Das Bistum spricht deshalb von einem „Fortschritt in der Aufarbeitung“.
Anlaufstelle für Missbrauchsmeldungen, die Anwaltskanzlei Hess Advokatur AG, arbeitet laut Mitteilung unabhängig. Sie erstellt pro Meldung ein Dossier, sammelt Informationen mittels „uneingeschränkte Akteneinsicht“ und persönlicher Gespräche. Und koordiniert allfällige strafrechtliche, personalrechtliche oder kirchenrechtliche Verfahren beziehungsweise Maßnahmen. Die Kanzlei gibt zudem „Handelsempfehlungen an Bischof Felix Gmür“ ab. 76 Empfehlungen habe sie inzwischen abgegeben, so die Mitteilung.
Erstintervention bei Anstellungsbehörden
Als Erstintervention würden jeweils „personalrechtliche Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Anstellungsbehörden umgehend initiiert“, heißt es weiter. Dann würden – je nach Empfehlung an den Bischof – eine Strafanzeige, eine kanonische Voruntersuchung oder ein Antrag auf Genugtuung in die Wege geleitet.
Die kanonische Voruntersuchung und die Bearbeitung der Genugtuungsanfragen übernimmt eine zweite Kanzlei: Kellerhals Carrard. Diese arbeitet laut Mitteilung ebenfalls unabhängig. Einige dieser Prozesse seien komplex und zeitintensiv, schreibt das Bistum Basel.
(kath.ch - mg)
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