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D: Ablösung der Staatsleistungen wäre im Sinne der Kirche

Die Ablösung der Staatsleistungen in Deutschland ist ein bislang ungelöstes Problem. Die Ampel hat für den Herbst ein Gesetz zur Beendigung der Staatsleistungen angekündigt. Jurist Ansgar Hense steht der tatsächlichen Durchsetzung skeptisch gegenüber. Die Kirchen seien deutlich verhandlungsbereiter als die finanziell schlecht gestellten Bundesländer.

Kirche+Leben hat Staatskirchenrechtler Ansgar Hense bezüglich der Staatsleistungen interviewt, die die Bundesländer jährlich in Höhe von 600 Millionen Euro an die Kirchen abtreten. Auch mit dem Versuch des neuen Ampel-Gesetzes sieht Hense keine einfache Lösung aufgrund der rechtlichen und finanziellen Lage.

Staatsleistungen sind Leistungsverpflichtungen an die Kirchen, die meist im Zusammenhang mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 entstanden. „Damals wurden den Kirchen Güter entzogen, um Landesfürsten für deren Gebietsverluste zu entschädigen. Im Gegenzug für diese Enteignungen verpflichteten sich die Fürsten, den Kirchen Unterhaltszahlungen zum Bestreiten ihrer Aufgaben zu leisten. Die Verpflichtungen gingen auf die heutigen Bundesländer über“, so Hense. Im Grundgesetz stehe der Auftrag, die Staatsleistungen abzulösen. Das Land ist also eigentlich verpflichtet, die Zahlungen auslaufen zu lassen.

Das Vorhaben scheitert seit über 100 Jahren an den Ländern. Diese wollen lieber die jährliche Abgabe zahlen, denn die Ablösungssummen müssen leistungsadäquat abgelöst werden und die Bundesländer können finanziell für diese Summe, die in die Milliarden gehen würde, nicht aufkommen.  

Die Ampel plant deshalb für den Herbst ein unverbindliches Gesetz für Ablösungszahlungen, bei dem die Länder nicht zwingend zustimmen müssen. Praktisch betrachtet könne laut Hense allerdings bereits ein Einspruchsgesetz das Gesetzgebungsverfahren herauszögern und verhindern.

Hense betont, es brauche ein Grundsatzgesetz, wie es die Ampel-Politiker offenbar vorbereiten; ein Gesetz mit festen Punkten der Ablösung, aber auch Gestaltungsspielraum, z.B. bei der Art der Ablösung und bei den Zahlungsmodi. Dann müssten die Länder mit den Bistümern und Landeskirchen auf ihrem Gebiet verhandeln. Für einen Ablösungsversuch mit dem neuen Gesetz brauche es neben den juristischen Klärungen aber weiterhin auch finanzielle Mittel, die die Länder nach wie vor nicht haben.

Katholische Kirche ist verhandlungsbereit

Die katholische Kirche sei laut Hense seit langem verhandlungsbereit und verhalte sich dementsprechend verfassungskonform. Da die Akzeptanz der Zahlungen eher geringer werde und es keine Sicherheit gäbe, ob sich in der Zukunft die politische Mehrheiten zu Ungunsten der Kirchen verschieben, würde eine gesetzliche Regelungen auch der Kirche mehr Klarheit und Rechtssicherheit garantieren.

Ansgar Hense leitet das Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands in Bonn und lehrt an der dortigen Universität als außerplanmäßiger Professor der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät.

 

(kirche+leben - mo)

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12. September 2024, 11:48