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Bischof Georg Bätzing Bischof Georg Bätzing  

Bätzing: Kirchenrechtliche Absicherung synodaler Strukturen

Bischof Georg Bätzing wünscht sich eine kirchenrechtliche Absicherung synodaler Strukturen in der katholischen Kirche.

Am Mittwoch sagte er bei einer Podiumsdiskussion in der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen: „Es braucht eine rechtliche Fassung der Kontrolle und Transparenz und der Rechenschaftspflicht der kirchlichen Autoritätsträger. Solange das nicht noch viel stärker gefasst ist, besteht immer die Gefahr eines Rückfalls in die alte Kultur.“

Für den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz kam der wichtigste Moment der Weltsynode ganz am Schluss: „Es war eine echte Überraschung: Der Papst sagt, dieses Dokument, mit den Ergebnissen, die die Synode erzielt hat, nehme ich an und gebe es der Weltkirche zum Experimentieren.“ Für ihn sei das eine neue Art von Synodalität, so Bätzing. Er ergänzte, Päpste hätten bisher immer aus den Ergebnissen einer Synode etwas Eigenes gemacht. In dem Akt, sich das vorliegende Synodendokument unverändert zu eigen zu machen, geschehe „das, was wir in Deutschland im Synodalen Weg unter Beraten und Entscheiden verstehen“.

Synodaler Weg soll weitergehen

Bätzing bezeichnete das Synodendokument als aus seiner Sicht „zu zaghaft, aber unumkehrbar“. Er wünsche sich, dass gerade in Deutschland die Ergebnisse der Synode nicht klein gemacht würden und ermunterte, damit weiterzuarbeiten.

Mit Blick auf das Thema Missbrauch berichtete Bätzing, man habe erhebliche Energie aufbringen müssen, damit das, was jetzt über Missbrauch im Abschlussdokument stehe, dort aufgenommen werde. Er selbst habe beiden betreffenden Passagen nicht zugestimmt: „Weil ich es leid bin, von Unzulänglichkeiten der Kirche zu sprechen, wenn es um systemische Ursachen geht.“

(kap – pr)
 

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31. Oktober 2024, 15:30