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Marsch für das Leben in Berlin Marsch für das Leben in Berlin  (AFP or licensors)

D: Bischofskonferenz gegen Liberalisierung der Abtreibungsregelung

Die Deutsche Bischofskonferenz lehnt eine Liberalisierung der bestehenden Abtreibungsregelungen entschieden ab und äußert deutliche Kritik an den Vorschlägen von Verbänden, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts zu regeln. In ihrer Stellungnahme warnen die Bischöfe vor einer Gefährdung des gleichwertigen Schutzes von ungeborenem und geborenem Leben.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat erneut klar Stellung gegen eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung bezogen. In ihrer jüngsten Stellungnahme vom Donnerstag in Bonn verurteilen die Bischöfe den Vorstoß mehrerer Verbände, die eine außerstrafrechtliche Regelung fordern, die Schwangerschaftsabbrüche bis zur 22. Woche ermöglichen soll. Die Konferenz sieht darin eine erhebliche Gefahr für den Anspruch auf den Schutz menschlichen Lebens, sowohl ungeboren als auch geboren.

Der Vorschlag der Verbände zielt darauf ab, den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs, der Abtreibungen in Deutschland regelt, abzuschaffen. Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig, bleiben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei: innerhalb der ersten zwölf Wochen nach einer verpflichtenden Beratung, aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung. Die Initiatoren des Reformvorschlags, zu denen Organisationen wie das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Pro Familia und der Deutsche Juristinnenbund gehören, argumentieren, dass eine Verlagerung der Regelungen aus dem Strafrecht das Selbstbestimmungsrecht der Frau stärken würde.

Hinweis auf Bundesverfassungsgericht

Die Bischöfe hingegen sehen diesen Ansatz kritisch und verweisen auf das Bundesverfassungsgericht, das betont, dass spätestens mit der Einnistung der befruchteten Eizelle von menschlichem Leben auszugehen sei. Sie stellen klar, dass der staatliche Schutzanspruch gegenüber dem ungeborenen Leben auch bei der völligen Abhängigkeit des Fötus von der Mutter nicht verringert werden dürfe. Die Argumentation der Verbände, dass eine außerstrafrechtliche Regelung die Kriminalisierung oder Stigmatisierung ungewollt schwangerer Frauen und der beteiligten Ärztinnen und Ärzte vermeiden könne, halten sie für nicht stichhaltig.

Die Bischofskonferenz stellt zudem fest, dass die geltende Beratungsregelung auf die letztverantwortliche Entscheidung der Frau nach einem verpflichtenden Gespräch setze und somit deren Selbstbestimmungsrecht bereits berücksichtige. Nach Ansicht der Bischöfe besteht somit kein Bedarf für eine Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelung, da das aktuelle Konzept auf dem Prinzip „Hilfe statt Strafe“ beruhe und eine angemessene Balance zwischen dem Schutz ungeborenen Lebens und der Autonomie der Frau gewährleiste.

Gesetzliche Reform

Statt einer gesetzlichen Reform plädieren die Bischöfe für die Stärkung sozialpolitischer Maßnahmen, die schwangeren Frauen und Familien helfen sollen. Dazu gehören insbesondere frauen-, familien-, wohnungs- und sozialpolitische Programme, die das bestehende Schutzkonzept effektiv ergänzen könnten. Aus Sicht der Kirche sollte der Fokus darauf liegen, werdenden Müttern und Familien die notwendige Unterstützung zu bieten, um Alternativen zur Abtreibung zu fördern.

Die Debatte über eine mögliche Reform des Abtreibungsrechts wird nicht nur in der Zivilgesellschaft, sondern auch in der Politik kontrovers geführt. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte im April Empfehlungen für eine Liberalisierung vorgelegt, stieß jedoch auf Widerstand bei der Union, der AfD und der FDP. Auch die katholische Kirche hat sich in dieser Diskussion klar gegen eine Streichung des Paragrafen 218 ausgesprochen.

Die Stellungnahme der Bischofskonferenz unterstreicht die ethischen und moralischen Grundsätze der Kirche und stellt einen Appell an Politik und Gesellschaft dar, den Schutz des Lebens in allen Phasen zu gewährleisten. Die Forderung nach einem fortbestehenden strafrechtlichen Rahmen für Abtreibungen ist somit auch Ausdruck einer grundsätzlichen Überzeugung, dass das Leben des ungeborenen Kindes nicht relativiert werden darf – unabhängig von seiner rechtlichen Stellung oder der gesellschaftlichen Debatte.

(pm/kna - mg)

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17. Oktober 2024, 13:18