D: Zwischenevaluation zur Missbrauchs-Aufarbeitung
An diesem Dienstag wurden im Rahmen einer Fachkonferenz die Ergebnisse der Zwischenevaluation zur „Gemeinsamen Erklärung“ über die unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche vorgestellt. Diese Erklärung, die im Juni 2020 von Johannes-Wilhelm Rörig, dem damaligen Unabhängigen Beauftragten, und Bischof Stephan Ackermann, dem damaligen Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, unterzeichnet wurde, setzt verbindliche Standards für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Sie fordert Unabhängigkeit, Transparenz und die Einbindung von Betroffenen in den Aufarbeitungsprozess.
An der zweitägigen Fachkonferenz (7. und 8. Oktober) nahmen neben den Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen auch Vertreterinnen und Vertreter der Betroffenenbeiräte, die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, sowie die Bischöfe Helmut Dieser und Stefan Burger teil. Ziel sei es gewesen, die bisherigen Erfolge, Herausforderungen und künftigen Aufgaben der Aufarbeitung zu bewerten.
Unabhängige Aufarbeitung ist unerlässlich
Bischof Dieser von Aachen betonte die Wichtigkeit der Zwischenevaluation: „Die unabhängige Aufarbeitung ist unerlässlich, damit Betroffene Mut fassen, ihre Erfahrungen zu teilen und Zugang zu Informationen über die Verantwortlichen zu erhalten.“ Die Aufarbeitung trage auch dazu bei, die Präventionsmaßnahmen in den deutschen Diözesen zu stärken.
Seit der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung“ wurden in allen deutschen Bistümern unabhängige Aufarbeitungskommissionen eingerichtet, die eng mit den Betroffenenbeiräten zusammenarbeiten. Laut Erzbischof Burger von Freiburg soll die Zwischenevaluation zeigen, ob die angestrebte Beteiligung der Betroffenen in der Aufarbeitung gelungen ist und welche Strukturen verbessert werden müssen.
Kerstin Claus lobte die bisherigen Fortschritte und hob die Bedeutung der Zwischenevaluation hervor: „Es ist ein Erfolg, dass in allen Bistümern unabhängige Kommissionen tätig sind. Jetzt gilt es, die Arbeit der Kommissionen weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass Betroffene in allen Diözesen auf verlässliche Standards treffen.“
Bewertung der Arbeit der Aufarbeitungskommissionen
Die Fachkonferenz, die nicht öffentlich war, bot die Möglichkeit, die Arbeit der Aufarbeitungskommissionen zu bewerten und zukünftige Schritte zu diskutieren. Besonders wichtig bleibe die kontinuierliche Einbindung der Betroffenen in den Prozess, um deren Perspektiven und Anliegen in die kirchliche Aufarbeitung zu integrieren.
Hintergrund
Die Kommissionen haben die Aufgabe, sexuellen Missbrauch in den Diözesen systematisch zu erfassen, Strukturen zu identifizieren, die Missbrauch ermöglicht haben, und die Rolle der Kirche in der Vertuschung von Verbrechen zu untersuchen. Ein jährlicher Bericht sowie eine abschließende Bewertung nach fünf Jahren sollen sicherstellen, dass der Prozess der Aufarbeitung transparent und umfassend bleibt.
Mit Blick auf die Zukunft betonten alle Beteiligten, dass nur durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Kirche, Betroffenen und Experten nachhaltige Fortschritte erzielt werden können. Die Ergebnisse der vollständigen Evaluation, die 2025 abgeschlossen sein soll, würden zeigen, inwiefern die „Gemeinsame Erklärung“ ihren Beitrag zur Aufarbeitung sexueller Gewalt in der katholischen Kirche leiste, heißt es in der Medienmitteilung der Bischofskonferenz an diesem Dienstag.
(pm - mg)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.