Schweizer Fahne Schweizer Fahne 

Schweiz: Ermittlungen gegen Mitglieder von St. Maurice eingestellt

Die Abtei Saint-Maurice hat zum Befreiungsschlag ausgeholt: Nach der Einstellung der gerichtlichen Untersuchung gegen einige ihrer Mitglieder wegen Missbrauchs verbittet sich die Ordensgemeinschaft, künftig „systematisch mit Missbrauch in Verbindung“ gebracht zu werden, sofern die Anschuldigungen nicht gerechtfertigt seien. Das geht aus einer Mitteilung von diesem Dienstag hervor.

Die Abtei habe die Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 17. Oktober 2024, nach der die sie betreffenden Verfahren wegen Missbrauchs im Wallis durch Kirchenangehörige seit 1946 eingestellt worden seien, zur Kenntnis genommen.

Nach einem Aufruf an Opfer und Zeugen hatte die Staatsanwaltschaft Fälle von Missbrauch durch Mitglieder der Kirche im Wallis von 1946 bis heute untersucht, einige davon betrafen auch lebende oder verstorbene Mitglieder der Abtei von Saint-Maurice. Die Justiz habe nun ihre Untersuchungen in Bezug auf Abt Jean Scarcella und die Kanoniker Gilles Roduit und Roland Jaquenoud eingestellt, unterstreicht die Abtei.

Staatsanwaltschaft stellt Untersuchungen ein

Was den Abt betreffe, habe die zuständige Staatsanwältin Béatrice Pilloud keine Klage erhalten und daraufhin auf der Grundlage dessen ermittelt, was bekannt gewesen sei – in diesem Fall der Hinweis, der nach Rom übermittelt worden war. Nachdem nun das Ergebnis der Untersuchung öffentlich geworden sei, die das Dikasterium für Bischöfe angestellt hatte und der zufolge es „keine Beweise für Missbrauch oder Belästigung“ gebe, so die Abtei, habe die Staatsanwaltschaft die Untersuchung eingestellt.

Im Fall des Kanonikers Gilles Roduit habe die Staatsanwältin „die gesamte Akte seit 2005“ analysiert und sei auch in diesem Fall zu dem Schluss gekommen, dass der Fall nicht weiter zu verfolgen sei, ebenso wie im Fall von Roland Jaquenoud, gegen den keine Anzeige eingegangen sei.

Die Abtei selbst habe „mehrere Maßnahmen“ eingeführt, um frühere oder aktuelle Missbrauchsfälle aufzuklären. So sei eine unabhängige Arbeitsgruppe aus Historikerinnen gebildet worden; außerdem sei gemeinsam mit der Kirche in der Schweiz ein Verbesserungsprozess eingeleitet worden, um entschieden gegen Missbrauch in der Kirche vorzugehen; ebenso würden auch bereits verjährte Fälle kirchenrechtlich verfolgt werden, verspricht die Abtei:

„Die Unmöglichkeit, den Sachverhalt nachzuweisen, die Verjährung und die eingetretenen Todesfälle dürfen in keiner Weise das Leid der Personen, die sich gemeldet haben, verdecken. Angesichts so vieler Schäden bitten wir um Vergebung und hoffen, dass ein Weg der Resilienz für die Menschen, die verletzt wurden, begonnen werden kann“, so das Statement, in dem die Abteil jedoch auch ihre Hoffnung dahingehend ausdrückt, dass „Begriffe wie sexueller Missbrauch nicht mehr systematisch mit den Namen unserer Kollegen in Verbindung gebracht werden, wenn diese Anschuldigungen oder andere Meldungen unbegründet sind“.

(pm - cs)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

22. Oktober 2024, 12:39