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Schweiz: Reaktionen auf Maßregelung aus Rom

In der Schweiz haben hochrangige Kirchenvertreter Post aus Rom bekommen. Damit reagierte das Dikasterium für Bischöfe auf eine kanonische Voruntersuchung, die im Juni 2023 durch den Bischof von Chur, Joseph Maria Bonnemain, und zwei juristische Experten im Laienstand durchgeführt wurde, um ein eventuelles Fehlverhalten von Schweizer Bischöfen und Kirchenvertretern zu untersuchen. Einige der Betroffenen haben nun eine Stellungnahme abgegeben.

Eine frühe persönliche Reaktion zu dem Schreiben aus Rom, auf das in einem Statement der Schweizer Bischofskonferenz Bezug genommen wurde, kam unter anderen vom Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg (LGF), Charles Morerod. Aus dem Brief gehe hervor, dass er „abgesehen von Fehlern in der kanonischen Form, keine strafbaren Handlungen, Vertuschungen, Nachlässigkeiten oder Fehler begangen“ habe, „die die Eröffnung eines Strafverfahrens“ erforderten, stellt er in seiner Stellungnahme klar. Bischof Morerod sei jedoch aufgefordert worden, gegenüber seinem Generalvikar „eine Rüge zu formulieren“, schreibt er weiter.

Mit Bezug auf Formulierungen des zuständigen Kurienkardinals Robert Francis Prevost, Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe, ist Morerods Stellungnahme zu lesen, dass die sorgfältige Prüfung des Berichts „weder wesentliche Versäumnisse Ihrer Exzellenz bei der Behandlung der gemeldeten Fälle noch eine Verheimlichung oder Böswilligkeit in den Handlungen Ihrer Exzellenz erkennen ließ.“

Allerdings habe Bischof Morerod „die kanonischen Verfahren nicht immer eingehalten“, werde ihm attestiert. Wie Morerod betonte, habe er in diesen Fällen „nicht automatisch“ eine kanonische Untersuchung eingeleitet, da er der „staatlichen Justiz den Vorrang“ einräumen wollte.

Mangelhafte Auswahl der Kandidaten

Ausdrückliche Kritik erfährt Bischof Morerod wegen einer fehlenden „Überprüfung der Eignung bestimmter Kandidaten für kirchliche Ämter auf der Grundlage objektiver und vorher festgelegter Kriterien.“

Schließlich sei er auch aufgefordert worden, seinem Generalvikar, in diesem Fall Bernard Sonney, eine „Rüge“ zu erteilen, da dieser von den Anschuldigungen betroffen war und derzeit sein Amt ruhen lässt. Die Diözese Freiburg erinnert in ihrem Communiqué daran, dass die Geistlichen der LGF-Diözese - darunter auch de Raemy -, die durch die Missmanagement-Vorwürfe in Frage gestellt wurden, nicht in die Angelegenheit verwickelt wurden.

Die Reaktion von Bischof Alain

Bischof de Raemy teilte seinerseits der Redaktion von catt.ch mit, dass er die Stellungnahme aus Rom und die praktischen Hinweise des Vatikans positiv bewerte. Auch er wartet auf ein mögliches Schreiben aus Rom.

Die Diözese Sitten

Ein weiteres Schreiben, dessen Inhalt bereits bekannt geworden ist, betrifft die Diözese Sitten. In einer Pressemitteilung der Diözese wird auf den Vorwurf gegen Bischof Lovey eingegangen, er habe Verfahrensfehler begangen. In dem Schreiben aus Rom heiße es allerdings, dass Bischof Jean-Marie Lovey „keine Unregelmäßigkeiten“ bei der Bearbeitung des betreffenden Falles begangen habe und dass „keine Verheimlichung oder Böswilligkeit“ durch die Untersuchung nachgewiesen worden sei. Allerdings habe das Dikasterium betont, dass der Bericht „mit einer inakzeptablen Verzögerung erstellt wurde, so dass die vom Kirchenrecht vorgeschriebenen Fristen erheblich beeinträchtigt wurden“.

Der Fall Scarcella in St. Maurice

Zusätzlich zum Communiqué der Schweizer Bischöfe und den bisherigen Reaktionen aus den Diözesen wurde am 18. Oktober auch eine Stellungnahme der Abtei St. Maurice zum Fall des Abtes Scarcella veröffentlicht. Gegen diesen waren selbst Missbrauchsvorwürfe erhoben werden. In diesem Fall habe das Dikasterium erklärt hat, dass es „keine Beweise für Missbrauch oder Belästigung im eigentlichen Sinne gibt“. Doch in jedem Fall gelte, „wenn die Tatsachen im Zusammenhang mit dieser Anschuldigung vollständig bewiesen wären, wären sie sicherlich unangemessen und würden eine zweideutige Haltung zeigen, die nicht mit der von Klerikern in zwischenmenschlichen Beziehungen erwarteten Klugheit übereinstimmt“, heißt es in der offiziellen Stellungnahme der Abtei weiter.

Das Dikasterium wolle Abt Scarcella „einen förmlichen Verweis“ erteilen, „um ihn daran zu erinnern, in Zukunft alles zu unterlassen, was nicht dem klerikalen Stand in den zwischenmenschlichen Beziehungen entspricht“. Die Antwort Roms wurde in diesem Fall allerdings verfasst, bevor die Ermittlungen zu den betreffenden Missbrauchsfällen öffentlich wurden, da die Walliser Staatsanwaltschaft erst an diesem Donnerstag den Abschluss ihrer Ermittlungen gegen Abt Scarcella bekannt gegeben hatte. Daraus geht hervor, dass auf eine Strafverfolgung gegen den Abt verzichtet werde. Zum Zeitpunkt der Antwort wartete das Dikasterium noch auf die Veröffentlichung eines formellen Entscheids der Generalstaatsanwaltschaft, die nun erfolgt ist.

(vatican news/pm/catt.ch – cs)

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18. Oktober 2024, 16:29