Jesuit Alt wegen Protest-Aktion verurteilt: „Zahle keine Strafe, gehe ins Gefängnis“
„Ich tue dies in Solidarität mit jenen Klimaaktivistinnen und -aktivisten, die von Verwaltung und Justiz ähnlich behandelt werden - das mag alles rechtmäßig sein, es ist aber ungerecht“, so Alt. In Sachen Finanzen habe er stets darauf hingewiesen, dass er als Ordensmann wegen des Armutsgelübdes über kein Einkommen und kein Bankkonto verfüge, führte der Jesuit aus. Auch wolle er den Orden und die Mitbrüder nicht schädigen, indem sie für ihn das geforderte Geld zahlten. Er werde auch nicht öffentlich um Spenden bitten, um sich „freizukaufen“. Nach wie vor sei er davon überzeugt, „das Bestmögliche zum richtigen Zeitpunkt getan zu haben“.
Revision abgewiesen
Alt war mit seiner Revision gegen ein gegen ihn ergangenes Urteil beim Bayerischen Obersten Landesgericht in München jüngst gescheitert. Der Ordensmann hatte seine Beteiligung an der Aktion von „Letzte Generation“ und „Extinction Rebellion“ am 16. August 2022 gegen 12 Uhr auf dem Nürnberger Bahnhofsplatz als Notstandshaltung gerechtfertigt. Dem war der 3. Strafsenat des Gerichts aber nicht gefolgt.
(kna - cs)
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