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Embryo, Symbolbild Embryo, Symbolbild 

D: Entsetzen über Gesetzentwurf zum Paragraph 218

Lebensrechtler und Kirchenvertreter protestieren: Ein in der vergangenen Woche von Vertreterinnen der SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass die Tötung des Kindes im Mutterleib bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll.

Claudia Kaminski - Vatikanstadt

Außerdem soll die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abtreibung gestrichen werden, während die Krankenkassen zudem fortan die Kosten für Abtreibungen übernehmen sollen.

„Wir halten eine Reform des Schwangerschaftsabbruchsrechts für überhaupt nicht geeignet, in der derzeitigen politischen Situation im Bundestag noch behandelt und abgestimmt zu werden“, erklärte der Sprecher der katholischen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, am Freitag gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn. Ein für eine solche Gesetzesänderung notwendiges, geordnetes Verfahren und eine angemessene Auseinandersetzung könnten zwischen Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages und Neuwahlen nicht stattfinden, so Kopp.

Ungünstige Bedingungen für Abstimmung

 

„Demokratieverachtend und empörend“

Ähnlich hatten sich zahlreiche Vertreter aus Politik und von Sozialverbänden geäußert. Besonders besorgt zeigten sich Vertreter der Lebensrechtsbewegung. Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“, wies darauf hin, dass es „keine Lappalie“ sei, wenn der Paragraph 218 kippe: „Damit würde in Deutschland eine Zweiklassengesellschaft entstehen – Menschen, die man grundlos töten darf und Menschen, deren Tötung eine Straftat ist“, formulierte die Lebensschutzaktivistin. Die Art, wie dieser Vorschlag „nun durch den Bundestag gepeitscht werden soll“, sei „wirklich demokratieverachtend und empörend“, so Kaminski, die in diesem Zusammenhang „alle“ dazu aufrief, Protest einzulegen: „Und zwar nicht nur diejenigen, die sich schon immer für das ungeborene Leben eingesetzt haben, sondern auch all die, die sagen: Das ist unwürdig und respektlos, wie hier mit dem Menschenrecht auf Leben und unserer Verfassung umgegangen wird.“ Die beste Möglichkeit für Protest sei der direkte Kontakt zu den Abgeordneten, so Kaminski weiter. Man könne sie persönlich anrufen, im Wahlkreis ansprechen oder ihnen schreiben. 

Lebensschützer wünschen starke Präsenz 

Kaminski hat klar formulierte Erwartungen an die Parlamentarier: „Man sollte auch schreiben, dass wir von den CDU/CSU-Abgeordneten erwarten, dass sie im Saal sind, wenn darüber abgestimmt wird – bei so einer Abstimmung durch Abwesenheit glänzen ist keine Option, sondern genauso schlimm wie für die Legalisierung der Abtreibung zu stimmen", so die Meinung der Aktivistin. „Denen sollte man vielleicht auch sagen: Wer eine Brandmauer gegen das Recht auf Leben errichtet, verbrennt sich daran mehr als die Finger. Und wir erwarten von den FDP-Abgeordneten, dass sie sich ebenfalls für den Schutz des menschlichen Lebens einsetzen und dieses ideologiegetriebene Spiel der Rest-Ampel nicht mitmachen."

„Zwei Drittel der Deutschen wollen laut ALfA nicht am § 218 rütteln“

Die ALfA-Vorsitzende betont, dass zwei Drittel der Menschen in Deutschland nicht am § 218 rütteln wollten. Das müsse man den Abgeordneten sagen. Zuvor schon hatte sie den Vorstoß als „brandgefährlich" bezeichnet und hervorgehoben, dass der Gesetzentwurf nicht nur die Tötung von Menschen eines bestimmten Alters rechtmäßig stelle, sondern die Kosten hierfür auch noch der Solidargemeinschaft aufbürden wolle.

Stimmen aus der Politik

„Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr: unangemessen, dass die Gruppe dem Bundestag auf den letzten Metern so ein komplexes Thema vor die Füße wirft“

Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr sagte auf Anfrage, sie halte es für unangemessen, dass die Gruppe „dem Bundestag auf den letzten Metern so ein komplexes Thema vor die Füße wirft". Es brauche Raum für die gesellschaftliche Debatte. Ähnlich äußerte sich auch Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Angesichts der kurzen Zeit bis zur Neuwahl wäre es nicht verantwortlich, die Entscheidung „jetzt im Eiltempo treffen zu wollen". Wo es um Grundsatzfragen am Lebensanfang gehe, brauche es eine geordnete Beratungszeit.

„Wer Abtreibung aus dem Strafrecht entfernt, schafft Grundrechte von Kindern ab", sagte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder. Damit finde die Entmenschlichung dieser Kinder ihren Höhepunkt, doch jeder, der Abtreibungen durchführe, jeder, der sich mit der Wissenschaft der Embryologie beschäftige, jeder, der eine frühe Fehlgeburt erlebt und den angeblichen „Zellhaufen“ gesehen habe, wisse, dass es um Menschenleben gehe, ist sie überzeugt.

Befürworter sehen „historische Chance"

In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte im April Empfehlungen für eine Liberalisierung der Abtreibung vorgelegt und sich dafür ausgesprochen, das entsprechende Gesetz aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes erklärte, die Abgeordneten des Bundestags hätten „die historische Chance", über „diesen wichtigen und lange überfälligen Schritt für Frauenrechte abzustimmen". Diese Chance dürfe nicht vertan werden. Auch die Arbeiterwohlfahrt begrüßte den Vorschlag, forderte aber weitergehende Regelungen wie eine Abkehr von der Beratungspflicht.

(vatican news / kna - ck)
 

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19. November 2024, 14:45