D: Missbrauchsopfer fordern „angemessene Entschädigung“
In dem Brief, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, heißt es, auch 15 Jahre nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche fehle bis heute eine umfassende Aufarbeitung von Ursachen und Gründen dafür, dass über Jahrzehnte Missbrauchstäter im Raum der Kirche geschützt und die Opfer missachtet worden seien.
Das sei aus rechtsstaatlicher Sicht und Gründen der historischen Gerechtigkeit zutiefst bedauerlich, hieß es. Für die Opfer dieser Verbrechen sei es aber fatal. Denn sie warteten noch immer auf eine angemessene Entschädigung.
Im Januar 2010 waren am Canisius-Kolleg in Berlin zahlreiche Missbrauchsfälle publik geworden. Das löste in der Folge einen bundesweiten Missbrauchsskandal in zahlreichen kirchlichen, aber auch anderen Einrichtungen aus. Seitdem wird auch immer wieder über die Höhe der Entschädigungen oder Anerkennungsleistungen für die Opfer diskutiert.
„Keine Einrede der Verjährung“
Der Eckige Tisch fordert in dem Brief, sich dafür einzusetzen, dass „die katholischen Bischöfe einsehen, dass sie sich nicht hinter dem Rechtsstaat verstecken dürfen, wenn sie nicht den letzten Rest an Glaubwürdigkeit verspielen wollen“. Konkret fordert der Verein, dass es keine Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen geben dürfe. Zudem müsse ein Entschädigungsfonds auf den Weg gebracht werden.
Die katholische Kirche hatte in der Folge eine Studie über Missbrauch in ihren Reihen in Auftrag gegeben und diese 2018 veröffentlicht. Zusammen mit dem damaligen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, unterzeichneten der damalige Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, 2020 eine gemeinsame Erklärung zur Aufarbeitung von Missbrauch.
Anerkennungsleistung
Auch Zahlungen zur Anerkennung des erlittenen Leids wurden geleistet. So erhielten Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche in den vergangenen Jahren über die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung im Schnitt 22.150 Euro. In etwa 1,3 Prozent der Fällen erhielten Betroffene über 100.000 Euro.
(kna – sk)
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