Papst an Rota Romana: Gewissen ist Grundlage
Er empfing die Vatikanrichter, die hauptsächlich mit Ehenichtigkeitsverfahren zu tun haben, anlässlich der Eröffnung des neuen Gerichtsjahres der Rota Romana im Vatikan.
Anne Preckel - Vatikanstadt
Die Rota-Richter seien in ihrer Funktion als Entscheider über die Gültigkeit oder Nichtigkeit einer Ehe Fachleute in Fragen des christlichen Gewissens, so der Papst. In ihrer Arbeit dürften sie ihre Gerichtsfälle niemals als rein bürokratische Übung betrachten, betonte Franziskus in seiner Ansprache:
„Die enge Verbindung zwischen dem Bereich des Gewissens und dem der Eheprozesse, mit denen Sie täglich zu tun haben, erfordert es zu verhindern, dass die Ausübung der Gerechtigkeit auf ein rein bürokratisches Erledigen reduziert wird. Wenn die Kirchengerichte dieser Versuchung verfallen, würden sie das christliche Gewissen betrügen.“
Deshalb habe er auch die juristische Verantwortung der Diözesanbischöfe bei Ehenichtigkeitssachen nach dem abgekürzten Verfahren gestärkt, erläuterte der Papst seine entsprechenden Bestimmungen. Es sei der Bischof, der - in erster Instanz - über eine mögliche Ehenichtigkeit entscheide, so der Papst. Franziskus rief die Richter dazu auf, im Prozess der Gewissensbefragung und Urteilsbildung „mit Demut und Maß“ vorzugehen. Das Gebet dürfe hier nicht fehlen, erinnerte er.
Daneben sei eine intensive Begleitung der Gläubigen notwendig, appellierte der Papst mit Blick auf pastorale Fragen: derjenigen, die sich auf eine Ehe vorbereiteten als auch der Paare, die mit Eheproblemen zu kämpfen hätten. Es gehe hier darum, in den Gewissen einen Unterscheidungsprozess anzuregen. Franziskus:
„Wir müssen verhindern, dass sich das Gewissen der Gläubigen, die sich in ihrer Ehe in Schwierigkeiten befinden, einem Weg der Gnade gegenüber verschließt. Dieses Ziel erreicht man mit einer pastoralen Begleitung, mit der Unterscheidung der Gewissen (vgl. Amoris laetitia, 242) und mit dem Wirken unserer Gerichte. Dies muss weise und mittels der Suche nach Wahrheit geschehen: nur so ermöglicht die Nichtigkeitserklärung eine Befreiung der Gewissen.“
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